Bewerbungsfristen

Die grundständigen Bachelorstudiengänge und Masterstudiengänge werden nur zum Wintersemester angeboten.


Bachelorstudiengänge

Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben, d.h. ein deutsches Abiturzeugnis oder eine Fachhochschulreife besitzen, welches Sie zum Studium an deutschen Hochschulen berechtigt bzw. wenn Sie sich nach § 11 BerlHG (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte) bewerben, gilt grundsätzlich die Bewerbungsfrist  01.06. bis 15.07.

 

Wenn Sie kein deutsches Abitur/Fachhochschulreife besitzen oder wenn Sie die Feststellungsprüfung abgelegt haben, gilt eine besondere Bewerbungsfrist. Für Bewerber/innen aus EU- bzw. EWR-Staaten und Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten gilt die Bewerbungsfrist  01.05. bis 15.06.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht am Online-Verfahren teilnehmen. Die Überprüfung Ihrer Unterlagen erfolgt durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V. (www.uni-assist.de).

 


Masterstudiengänge

Wenn Sie einen deutschen Erststudienabschluss haben, gelten folgende Bewerbungsfristen: 01.06. bis 15.07. für die Masterstudiengänge

  • Nonprofit-Management und Public Governance.
  • Recht für die öffentliche Verwaltung

Wenn Sie keinen deutschen Erststudienabschluss haben, gilt eine besondere Bewerbungsfrist.

 

Für Bewerber/innen aus EU- bzw. EWR-Staaten und Nicht-EU- bzw. Nicht-EWR-Staaten gilt die Bewerbungsfrist  01.05. bis 15.06.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht am Online-Verfahren teilnehmen. Die Überprüfung Ihrer Unterlagen erfolgt durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V. (www.uni-assist.de).