Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge

Das sollten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland beachten

Neben den generellen Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge (Hochschulgangsberechtigung und abgeschlossener Ausbildungsvertrag) müssen ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen beachten:

  • Wenn die Hochschulreife außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurde, ist eine Überprüfung der Hochschulzugangszeugnisse (Hochschulreife) bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni assist) e.V. erforderlich. Über uni-assist erfolgt nur die Vorprüfung der Zeugnisse, es ist aufgrund der besonderen Bewerbungsverfahren nicht möglich, eine Studienbewerbung für duale Studiengänge über uni-assist abzuwickeln (siehe Bewerbung). Die Antragstellung auf Anerkennung der jeweiligen Dokumente obliegt jeder Studienbewerberin/jedem Studienbewerber selbst.
  • Zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Dabei müssen die DSH-Teilnehmer/innen über die entsprechenden Hochschulzugangsvoraussetzungen verfügen und die hinreichende Teilnahme an Deutschkursen (an der HWR Berlin oder bei entsprechenden Sprachinstituten, z. B. Goethe-Institut) belegen. Von der Teilnahme an der DSH sind befreit:
    • Inhaber/innen des Großen oder Kleinen Sprachdiploms,
    • Inhaber/innen der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts,
    • TestDaF-Absolventen/innen mit dem Ergebnis TDN 5 in allen vier Tests.

Kontakt

Vorprüfung der Zeugnisse (keine Bewerbung)

uni-assist

Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (ASSIST) e. V.

Helmholtzstraße 2–9

10587 Berlin

 

Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Zeugnisanerkennungsstelle

Otto-Braun-Straße 27

10178 Berlin-Mitte

(Nähe Alexanderplatz)