Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge
Das sollten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland beachten
Neben den generellen Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge (Hochschulzugangsberechtigung und abgeschlossener Studien- und Ausbildungsvertrag) müssen ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen beachten:
- Wenn die Hochschulreife außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurde, ist eine Überprüfung der Hochschulzugangszeugnisse (Hochschulreife) bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft oder bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni assist) e.V. erforderlich. Über uni-assist erfolgt nur die Vorprüfung der Zeugnisse, es ist aufgrund der besonderen Bewerbungsverfahren nicht möglich, eine Studienbewerbung für duale Studiengänge über uni-assist abzuwickeln (siehe Bewerbung). Die Antragstellung auf Anerkennung der jeweiligen Dokumente obliegt jeder Studienbewerberin/jedem Studienbewerber selbst.
- Zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mindestens mit dem Gesamtergebnis DSH-2 ablegen. Vom Nachweis deutscher Sprachkenntnisse sind befreit:
- TestDaF-Absolventen/innen mit dem Ergebnis TDN 4 in allen vier Tests
- Absolventen/innen des Prüfungsteils „Deutsch“ im Rahmen des Studienkollegs
- Inhaber/innen des Goethe-Zertifikats C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)
- Studienbewerber/innen für Studiengänge, die nicht in deutscher Sprache angeboten werden
- Inhaber/innen ausländischer Zeugnisse, wenn aufgrund von bilateralen Abkommen oder sonstigen von der KMK und HRK getroffenen Vereinbarungen diese als hinreichende Sprachnachweise anerkannt werden.


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