Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge
Das sollten Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland beachten
Neben den generellen Zulassungsvoraussetzungen für duale Studiengänge (Hochschulgangsberechtigung und abgeschlossener Ausbildungsvertrag) müssen ausländische Studienbewerber und Studienbewerberinnen beachten:
- Wenn die Hochschulreife außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erlangt wurde, ist eine Überprüfung der Hochschulzugangszeugnisse (Hochschulreife) bei der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung oder bei der Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerbungen (uni assist) e.V. erforderlich. Über uni-assist erfolgt nur die Vorprüfung der Zeugnisse, es ist aufgrund der besonderen Bewerbungsverfahren nicht möglich, eine Studienbewerbung für duale Studiengänge über uni-assist abzuwickeln (siehe Bewerbung). Die Antragstellung auf Anerkennung der jeweiligen Dokumente obliegt jeder Studienbewerberin/jedem Studienbewerber selbst.
- Zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ablegen. Dabei müssen die DSH-Teilnehmer/innen über die entsprechenden Hochschulzugangsvoraussetzungen verfügen und die hinreichende Teilnahme an Deutschkursen (an der HWR Berlin oder bei entsprechenden Sprachinstituten, z. B. Goethe-Institut) belegen. Von der Teilnahme an der DSH sind befreit:
- Inhaber/innen des Großen oder Kleinen Sprachdiploms,
- Inhaber/innen der Zentralen Oberstufenprüfung (ZOP) des Goethe-Instituts,
- TestDaF-Absolventen/innen mit dem Ergebnis TDN 5 in allen vier Tests.


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