Begrüßungsgeld für alle Neuberliner

Das Land Berlin gewährt jedem Studierenden, der an einer Hochschule im Land Berlin eingeschrieben ist und seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt hat, ein einmaliges Begrüßungsgeld (in Höhe € 100,00 bis zum 30. September 2012 und ab dem 1. Oktober in Höhe von 50,00 €).

 

Voraussetzung ist, dass die Hauptwohnung nach dem 19.03.2002 (dem Tag des Senatsbeschlusses) in Berlin angemeldet wurde und zuvor eine Hauptwohnung in einem anderen Bundesland oder im Ausland bestanden hatte.

 

Sie können den Antrag auf die Gewährung des Begrüßungsgeldes hier herunterladen, ausfüllen und diesen dann bei der Meldebehörde bestätigen lassen. Reichen Sie bitte das von der Meldebehörde bestätigte Formular im Anschluss bei der Hochschule ein. Bitte achten Sie darauf, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Nach Überprüfung der Unterlagen und positivem Entscheid, erhalten Sie den oben genannten Betrag von der Hochschule erstattet.

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