Beurlaubung

Eine Beurlaubung ist bei den dualen Studiengängen am Fachbereich Duales Studium nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, wenn Krankheit oder andere zwingende Gründe nachgewiesen werden. Da das duale Studium mit einem vertraglichen Ausbildungsverhältnis verbunden ist, muss zuvor die Zustimmung des Partnerunternehmens eingeholt werden.

 

Die Beurlaubung erfolgt auf Grund eines formlosen Antrags an den Fachleiter oder die Fachleiterin.