Interessierte Unternehmen

Formulare

Voraussetzung für ein duales Studium am Fachbereich Duales Studium ist - neben der Hochschulzugangsvoraussetzung (entsprechend § 10 Berliner Hochschulgesetz) - der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einer geeigneten Ausbildungsstätte.

Dabei werden auch die Zulassungsvoraussetzungen entsprechend § 14 des Berliner Hochschulgesetzes geprüft. Beim Abschluß des Ausbildungsvertrages muß deshalb eine Erklärung zur Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen vorgelegt werden.

 

Von dieser Ausbildungsstätte werden im Rahmen der vorhandenen Studienplatzkapazität unter Vorlage des Ausbildungsvertrages und einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses die Studienbewerber im Fachbereich Duales Studium angemeldet.

 

Betriebe, die sich an dualen Studiengängen beteiligen, müssen personell und sachlich geeignet sein, die in den Studien- und Ausbildungsplänen der jeweiligen Fachrichtung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln (Grundsätze für die Eignung).

 

Hier gibt es alle Formulare und Anträge auf einen Blick.