Prozess- und Projektmanagement
Dualer, weiterbildender Masterstudiengang in Teilzeit
Der Fachbereich Duales Studium der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin bietet seit Oktober 2010 den dualen Masterstudiengang „Prozess- und Projektmanagement“ an. Die Themen „Prozesse und Projekte in Unternehmen“ bilden den inhaltlichen Schwerpunkt dieses weiterbildenden Masterprogramms.
Projekt- und Prozessabläufe in Unternehmen werden immer komplexer. Sowohl im Projektmanagement als auch im Prozessmanagement sind Kenntnisse der Steuerung aus ökonomischer, operativer, strategischer und rechtlicher Sicht essenziell für den Erfolg. Der Masterstudiengang vermittelt diese Kenntnisse für beide Sichtweisen und stellt zusätzlich Bezüge zwischen Prozess- und Projektmanagement her.
Der Masterstudiengang bietet durch seine stark interdisziplinäre Ausrichtung den Studierenden die Möglichkeit, Arbeitsfelder, Sichtweisen und Sprachgebrauche anderer Berufsgruppen (Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure, Informatiker) kennenzulernen, zu verstehen und miteinander zu verknüpfen. Dem Studierenden werden die unterschiedlichen Sichtweisen der zukünftigen Rollenvertreter vermittelt.
Das Studium erweitert und vertieft die in wirtschaftswissenschaftlichen, ingenieurwissenschaftlichen und informationstechnischen Studiengängen gewonnenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Der Studiengang dient sowohl dem weiterführenden theoretischen Studium als auch der kritischen Reflexion der Wissensanwendung in der Praxis, die im Rahmen von mehreren Projektarbeiten, die gemeinsam mit und für Unternehmen durchgeführt werden, stattfindet.
- Zielgruppe
- Eckdaten
- Inhalte des Studiengangs
- Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten
- Kosten
- Fördermöglichkeiten
Zielgruppe
Das Studium zielt auf Personen, die bereits im Berufsleben stehen und in den Bereichen Prozess- und Projektmanagement Verantwortung übernehmen wollen.
Der Studiengang Prozess- und Projektmanagement ist branchenübergreifend ausgerichtet. Das Studienangebot richtet sich dabei vor allem an Wirtschaftswissenschaftler, Ingenieure und Informatiker, die in Führungspositionen tätig sind bzw. eine Multiplikatorfunktion in ihren Unternehmen einnehmen oder sich auf solche Aufgaben vorbereiten wollen.
Eckdaten
| Fachbereich | Fachbereich Duales Studium |
| Abschluss | Master of Arts (M.A.) |
| Form des Studiums | Duales, weiterbildendes Teilzeitstudium |
| Studiendauer | 4 Semester |
| Studienbeginn | jährlich zum 1.10. |
| Studienabschluss | Master of Arts (90 ECTS-Punkte) |
| Studienplätze | 15 – 25 |
| Präsenzzeiten an der Hochschule | freitags, samstags und in regelmäßigen Präsenzwochen |
Inhalte des Studiengangs
Im Rahmen des Studiengangs werden Theoriemodule angeboten, die fünf Themenfeldern zugeordnet sind und insgesamt 54 Credits umfassen. Im Einzelnen:
- Strategie / Führung / Organisation (14 CP)
Modul „Strategisches Prozess- und Projektmanagement“
Modul „Führung und Organisation von Projekten und Prozessen“ -
Rechtliche Steuerung (7 CP)
Modul „Rechtliche Aspekte des Prozess- und Projektmanagements“ -
Operative Steuerung (17 CP)
Modul „Operatives Projektmanagement“
Modul „Kunden- und Lieferantenmanagement, Produktionsprozess“
Modul „Innovationsprozess, Produkt- und Technologieentwicklung“ -
Ökonomische Steuerung (11 CP)
Modul „Projekt- und Prozesscontrolling“
Modul „Projektfinanzierung“ - Wahlpflichtbereich (5 CP)
Neben Theoriemodulen werden Module zur Theorie-Praxis-Verzahnung angeboten. Dazu zählen:
- Studienprojekte / Fallstudien (18 CP)
Modul Studienprojekt / Fallstudie I
Modul Studienprojekt / Fallstudie II
Modul Studienprojekt / Fallstudie III - Master-Thesis und Masterseminar (18 CP)
Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten
Voraussetzungen
- der erfolgreiche Abschluss eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulstudiums. Im Falle eines Bachelorabschlusses müssen mindestens 210 ECTS-Leistungspunkte vorliegen. Ansonsten müssen andere studienrelevante Vorleistungen zur Anerkennung beim Fachbereich eingereicht werden.
- mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung nach dem ersten Studienabschluss
- ein Kooperationsunternehmen zur Gestaltung der dualen Inhalte
Bewerbung
- Bewerbungen noch möglich
- Die Studienplatzvergabe erfolgt nach Auswahlgesprächen.
- Bewerbungsunterlagen:
- vollständiges und unterschriebenes Bewerbungsformular
- beglaubigtes Zeugnis Ihrer Hochschulzugangsberechtigung
- beglaubigtes Zeugnis(se) der bisherigen Hochschulausbildung(en)
- Arbeitszeugnisse
- Motivationsschreiben
- „Verbindliche Richtlinie für Kooperationsunternehmen“
(unterzeichnet von einem entsprechend befugten Vertreter des potenziellen Kooperationsunternehmens) - Empfehlungsschreiben des potenziellen Kooperationsunternehmens
- Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises
- tabellarischer Lebenslauf
Kosten
Es fallen Studienkosten von ca. 12.900 Euro für das gesamte Studium an.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Studienentgelt
Das Studienentgelt beträgt 12.500 Euro und wird in drei Raten gezahlt. Es enthält:
- die Teilnahme an den Kursen laut Studienplan
- Unterrichtsmaterialien
- Gastvorträge
- Registrierungen, Prüfungs- und Abschlussgebühren
- Service und Administrationskosten.
Semestergebühren und -beiträge
Der Semesterbeitrag beträgt derzeit 98,20 Euro und wird halbjährlich erhoben. Er enthält:
- Rückmeldegebühren
- Beiträge zum AStA
- Beiträge zum Studentenwerk
Die Kosten für das VBB-Semesterticket von derzeit 164,00 Euro werden zunächst gemeinsam mit dem Semesterbeitrag entrichtet. Die Nutzung des VBB-Semestertickets ist optional. Nutzen Studierende das Ticket nicht, können sie auf Antrag die Kosten zurückfordern.
Fördermöglichkeiten
Für die Weiterbildung im Rahmen eines Master-Studiengangs lassen sich eine ganze Reihe von finanziellen Fördermöglichkeiten nutzen. Einige der wichtigsten Fördermöglichkeiten, die Sie bei der Teilnahme am Master-Studiengang in Anspruch nehmen können, sind folgende:
- Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über Fördermöglichkeiten.
- Steuerliche Absetzbarkeit
Die Ausgaben für Ihre berufliche Fortbildung können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Das entschied kürzlich der Bundesfinanzhof in einem Grundsatzurteil. Als Arbeitnehmer/in machen Sie die Aufwendungen für das Master-Studium bei der Steuererklärung als Werbungskosten geltend. Als Freiberufler/in, Gewerbetreibende(r) oder Selbstständige(r) geben Sie die Kosten als Betriebsausgaben bei der Steuererklärung an.
Folgende Ausgaben zählen beim Finanzamt:- Studienentgelt
- Begleitende Kosten (z. B. Arbeitsmittel, Reisekosten, Fahrten zu Lerngemeinschaften und Übernachtungen, Arbeitszimmerkosten)
Bitte beachten Sie: Die genaue Höhe der Steuerersparnis ist abhängig von Ihrem Einkommen und davon, wie viele Steuern Sie zahlen. Von Ihrem Sachbearbeiter im Finanzamt oder Ihrem Steuerberater erhalten Sie verbindliche Informationen zur Absetzbarkeit Ihres Master-Studiums.


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