Begrüßungsgeld für alle Neuberliner

Das Land Berlin zahlt jedem Studierenden, der an einer Hochschule im Land Berlin eingeschrieben ist und seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegt hat, ein einmaliges Begrüßungsgeld in Höhe von 50,00 €.

 

Voraussetzung ist, dass die Hauptwohnung nach dem 19.03.2002 (dem Tag des Senatsbeschlusses) in Berlin angemeldet wurde und zuvor eine Hauptwohnung in einem anderen Bundesland oder im Ausland hatte.

 

Sie können den Antrag auf die Gewährung des Begrüßungsgeldes hier herunterladen, ausfüllen und diesen dann bei der Meldebehörde bestätigen lassen. Im Büro für Zulassungsmanagement, Immatrikulation für FB 3-5, liegen ebenfalls Exemplare aus.

 

Reichen Sie bitte das von der Meldebehörde bestätigte Formular im Anschluss beim Büro für Zulassungsmanagement, Immatrikulation für FB 3-5, ein.

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Nach Überprüfung der Unterlagen und positivem Entscheid, erhalten Sie den oben genannten Betrag von der Hochschule erstattet.