Immatrikulation
Wenn Sie einen Studienplatz am Fachbereich 3 „Allgemeine Verwaltung“ oder Fachbereich 4 „Rechtspflege“ oder Fachbereich 5 „Polizei und Sicherheitsmanagement“ bekommen haben, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung im entsprechenden Studiengang vom Büro für Zulassungsmanagement. Sollten Sie keinen Studienplatz erhalten haben, wird Ihnen ein Ablehnungsbescheid zugesandt.
Der Zulassungsbescheid enthält alle relevanten Informationen für den weiteren Ablauf bis zur Immatrikulation. Die Zulassungen werden schnellstmöglich nach dem Bewerbungsschluss vorgenommen.
Die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide werden ca. 2 bis 4 Wochen nach Bewerbungsschluss versandt. Die Zulassungen in eventuellen Nachrückverfahren erfolgen ggf. bis Semesterbeginn.
Wenn Sie den Studienplatz annehmen wollen, müssen Sie den Semesterbeitrag innerhalb der angegebenen Frist im Zulassungsbescheid überweisen. Weitere im Zulassungsbescheid genannte Unterlagen (z. B. Krankenversicherung) können noch bis zu Semesterbeginn nachgereicht werden.
Mit Eingang der Zahlung des Semesterbeitrages werden Sie automatisch und ohne persönliche Vorsprache immatrikuliert. Rechtzeitig vor Studienbeginn erhalten Sie den Studierendenausweis und die Immatrikulationsbescheinigungen.


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