Krankenversicherung

Hinweise für Bewerber

Zur Immatrikulation ist der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten diesen bei ihrer Krankenkasse (Abteilung Studenten). Bitte fordern Sie dort eine „Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule“ an.

 

Sind Sie privat versichert, reicht ein Nachweis der privaten Krankenversicherung nicht aus. Reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer „Befreiung von der Versicherungspflicht“ ein. Dieses Dokument stellt Ihnen jede der gesetzlichen Krankenkassen aus.

Hinweise für Studierende

Wenn Sie Studierender oder Studierende sind und Ihre Krankenkasse uns gemeldet hat, dass Sie nicht mehr versichert sind, wird Ihnen die Rückmeldung versagt, sofern Sie nicht eine neue Versicherungsbescheinigung vorlegen.

 

Wenn Sie exmatrikuliert werden (aus welchen Gründen auch immer), endet Ihr Anspruch auf Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse als Studierender oder Studierende.