Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

Übersteigt in einem Studiengang die Anzahl der Bewerbungen für die zur Verfügung stehenden Studienplätze wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.

 

Die Auswahl erfolgt

  • nach Qualifikation  (20 %), NC-Wert der HZB (z.B. Abitur)
  • nach Qualifikation und beruflichen Vorkenntnissen (60 %) NC-Wert der HZB und Prüfungsnote der anerkannten Berufsausbildung werden in ein Punktesystem umgewandelt
  • Wartezeit (20 %).

Grenzwerte nach dem Auswahlverfahren für das Wintersemester 2011/12

Bachelorstudiengang NC-Wert Punkte Wartesemester
Öffentliche Verwaltungswirtschaft 1,7 9 12
Public Management 2,3 12,4 12
Recht / IUS 2,0 6 6
Verwaltungsinformatik es wurden alle zugelassen    
Rechtsmanagement 1,7 6 6
Sicherheitsmanagement 1,7 8,4 16