Bewerbungsunterlagen
Um am Zulassungsverfahren der HWR Berlin teilnehmen zu können, benötigen Sie bestimmte Unterlagen. Diese können in unbeglaubigter Form eingereicht werden. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, müssen die Originale zum Vergleich vorgelegt werden.
Die unten aufgeführten Unterlagen sind für das Zulassungsverfahren für folgende Bachelor-Studiengänge einzureichen:
- Öffentliche Verwaltungswirtschaft
- Public Management
- Verwaltungsinformatik
- Recht / Ius
- Rechtsmanagement
- Sicherheitsmanagement
Bitte verzichten Sie auf Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen erst dann ab, wenn Sie Ihnen vollständig vorliegen. Für alle Bewerber gelten die gleichen Chancen, egal ob die Unterlagen zu Beginn oder zum Ende des Bewerbungszeitraums eingegangen sind. Ein verfrühtes Abschicken der unvollständigen Bewerbung und ein Nachreichen der fehlenden Unterlagen bringen Ihnen keine Vorteile. Ganz im Gegenteil: Die Wahrscheinlichkeit, dass nachgereichte Unterlagen verloren gehen und damit nicht berücksichtigt werden können, ist gegeben.
- Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung mit der Feststellungsprüfung / Studienkolleg
- Bewerbung gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte)
Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
- Bestätigungsschreiben der Online-Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft besteht)
- dt. Abiturzeugnis / Zeugnis der Fachhochschulreife
- ggf. Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin inkl. der darauf genannten Nachweise (siehe Punkt „Zulassungsvoraussetzungen“)
- falls absolviert: Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit Prüfungsnote (IHK-Zeugnis).
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihr IHK-Prüfungszeugnis (bzw. Zeugnis der zuständigen Kammer/Behörde) ein. Abschlusszeugnisse der Berufs-schule gelten nicht als Nachweis über eine abgeschlossene Berufs-ausbildung, da diese lediglich den Besuch der Berufsschule, nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss der gesamten Berufsausbildung belegen! - Nachweis über geleistete Dienstzeiten (Wehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- ggf. Sonderanträge mit den entsprechenden Nachweisen
Sonderanträge sind:
A. Härtefallantrag
B. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote
C. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Wartezeit
Hinweis: Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, prüfen Sie bitte selbstkritisch, inwieweit er Aussicht auf Erfolg hat, da die Kriterien äußerst streng sind. Ausführliche und detaillierte Informationen und Voraussetzungen finden Sie im Sonderantrag selbst. - Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule eingeschrieben sind oder waren, reichen zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
- aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
- Exmatrikulationsbescheinigung/en der Hochschulen / Fachhochschulen, an denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind
- Nachweise sämtlicher bisher erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen aus verwaltungs-, rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen bzw. studienwunschverwandten Studiengängen sowie Nachweise über die Studieninhalte und Anzahl der Semesterwochenstunden
- ggf. Vordiplom-Zeugnis
- Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchte/n Hochschule/n (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Sollten Sie keine Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben, ist dies durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisher besuchten Hochschule/n nachzuweisen.
- Studienbewerber/innen, die in Deutschland bereits ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, reichen bitte zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (ausführliche Begründung und Darlegung der Berufsplanung für die Wahl eines Zweitstudiums)
- Diplom, Bachelor oder anderer deutscher Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss.
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung mit der Feststellungsprüfung / Studienkolleg
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie von Pass
- Amtliche beglaubigte Fotokopien der Originalzeugnisse mit den amtlichen Übersetzungen (Abiturzeugnis u. ä.)
- ausreichend Kenntnisse der deutschen Sprache. Diese dürfen höchstens zwei Jahre alt sein.
Folgende Sprachnachweise werden anerkannt:- Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (Einstufung: DSH 2)
- das Zeugnis der Feststellungsprüfung (Studienkolleg)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaf): Einstufung mindestens TDN 4 in allen Bereichen
- abgeschlossenes Germanistikstudium
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren entnehmen Sie bitte der Internet-seite www.uni-assist.de .
Bewerbung gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz (Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte)
- Bestätigungsschreiben der Online-Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene und für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung (IHK-Zeugnis)
- Nachweise über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung im erlernten Beruf (ausführliche Arbeitszeugnisse; bei Freiberuflern/Selbständigen in Form von amtlichen und aussagekräftigen Nachweisen wie bspw. Steuerbescheiden, Jahresabschlüssen, Bilanzen und dergl.)
- ggf. Nachweis über Wehr- und Zivildienstzeiten sowie Zeiten nach den gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz, zur Elternzeit oder zur Pflegezeit
- ggf. Nachweis über Aufstiegsfortbildung, Meister-Prüfung, Fachschulausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule, über vergleichbare landesrechtliche Fortbildung im Gesundheitswesen oder im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich oder als Offizier mit Seemannspatent
Hinweis:
Sollten Sie Ihre Berufsausbildung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir eine Bescheinigung über deren Anerkennung und Gleichwertigkeit in der Bundesrepublik Deutschland (siehe hierzu Zulassungsvoraussetzungen).


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