Zulassungsvoraussetzungen (Bachelor)
- Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnisanerkennung
- Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen oder der Feststellungsprüfung durch das Studienkolleg
- Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (§ 11 BerlHG)
Bewerbung mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung
Mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (HZB) dürfen Sie an der HWR Berlin studieren. Eine solche HZB besitzt, wer über einen der folgenden Bildungsnachweise verfügt:
- Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife / Abiturzeugnis
einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland - Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife
einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland für die gewünschte Studienrichtung - Zeugnis der Fachhochschulreife / Fachabiturzeugnis
mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland.
Zeugnisanerkennung
In einigen Fällen müssen Ihre Schulzeugnisse erst durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft anerkannt werden:
Dies ist der Fall, wenn
- Ihre Fachhochschulreife Sie nur zum Studium in bestimmten Bundesländern berechtigt,
- Sie Ihre Fachhochschulreife/Ihr Fachabitur außerhalb Berlins erworben haben und Ihr Zeugnis keinen Vermerk über die Anerkennung für andere Bundesländer enthält (Ausnahme: Sie haben Ihre Fachhochschulreife an einer Fachoberschule erworben),
- Sie ein Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder ein entsprechendes Abgangszeugnis eines Gymnasiums besitzen,
- Sie Ihre Hochschulreife in der DDR erworben haben.
Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte mit amtlich beglaubigten Kopien an die:
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft
Zeugnisanerkennungsstelle
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Bitte fügen Sie die Anerkennungsbescheinigung der Senatsverwaltung zusammen mit den darauf genannten Nachweisen/Unterlagen Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen oder der Feststellungsprüfung durch das Studienkolleg
Wenn Sie über keinen der oben genannten deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu diesem Zwecke hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, dass durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e.V. durchgeführt wird.
- Mehr zum Bewerbungsverfahren über uni-assist
Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse.
Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte (§ 11 BerlHG)
Wenn Sie nicht im Besitz einer der oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen sind, kann eine Bewerbung nach §11 BerlHG ohne Abitur/ Fachhochschulreife erfolgen. Zu unterscheiden ist die
- Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung besitzt, wer eine Aufstiegsfortbildung nach den Bestimmung der Handwerksordnung (z.B. Meisterinnen/Meister), des Berufsbildungsgesetzes, eine Fachausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachschule (z.B. staatlich geprüfte Technikerinnen/Techniker), eine Fortbildung im Sinne des Seemannsgesetzes (z.B. Offiziere mit Seemannspatent) oder eine Fortbildung auf Grund einer landesrechtlich geregelten Fortbildungsmaßnahme für Berufe im Gesundheitswesen sowie im sozialpflegerischen oder pädagogischen Bereich absolviert hat. - Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung ohne Eignungsprüfung
Wer eine mindestens zweijährige fachähnliche Berufausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war, ist berechtigt ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an der Hochschule aufzunehmen. - Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung mit Eignungsprüfung
Wer eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war, jedoch eine fachlich nicht mit der Ausbildung und Berufserfahrung verwandte Studienrichtung wünscht, muss die Studierfähigkeit in dem Fach mit einer Eignungsprüfung nachweisen.
Beruflich Qualifizierte sind auch diejenigen, die eine Berufsausbildung im Ausland erworben haben. Eine Anerkennung der Berufsausbildung muss eingereicht werden.
Beruflich Qualifizierte, die ein mindestens einjähriges Hochschulstudium in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert haben, können das Studium in einem ähnlichen Studiengang an einer Berliner Hochschule fortsetzen.


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