Gast- und Nebenhörerschaft
Allgemeines
Gasthörer/innen und Nebenhörer/innen haben keinen Studierendenstatus, da sie nicht immatrikuliert sind. Eine Gast- bzw. Nebenhörerschaft muss beantragt werden.
Die Zulassung erfolgt nur für ein Semester. In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist der Besuch von Lehrveranstaltungen des 1. Semesters grundsätzlich nicht möglich; in höheren Fachsemestern nur, wenn noch freie Studienplätze vorhanden sind.
Gasthörer/innen
Gasthörer/innen sind an keiner Hochschule eingeschrieben und benötigen weder Abitur noch Fachhochschulreife. Sie können an einzelnen Lehrveranstaltungen teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben, dürfen aber keine Abschlussprüfung ablegen. Für die Lehrveranstaltungen sind Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen.
Höhe der Gebühren:
bis zu 2 Semesterwochenstunden (SWS) 50 EURO
bis zu 4 Semesterwochenstunden (SWS) 65 EURO
bis zu 6 Semesterwochenstunden (SWS) 85 EURO
bis zu 8 Semesterwochenstunden (SWS) 100 EURO
Bitte laden Sie den „Antrag auf Zulassung als Gasthörer/Gasthörerin“ aus, füllen diesen aus und holen sich die schriftliche Zustimmung der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet, ein. Danach überweisen Sie das Entgelt für die Gasthörerschaft auf das Konto der HWR Berlin (siehe Antrag). Geben Sie den Antrag nun im Büro für Zulassungsmanagement ab. Sowie der Zahlungseingang erfolgt ist, erhalten Sie eine Kopie des genehmigten Antrages.
Nebenhörer/innen
Nebenhörer/innen sind Studierende, die bereits an einer anderen Hochschule immatrikuliert sind. Sie können an einzelnen Lehrveranstaltungen an der HWR Berlin teilnehmen und Leistungsnachweise erwerben, dürfen aber keine Abschlussprüfung ablegen. Die Nebenhörerschaft ist unentgeltlich.
Bitte laden Sie den “Antrag auf Zulassung als Nebenhörer/Nebenhörerin“ herunter, füllen diesen aus und holen sich die schriftliche Zustimmung der Lehrkraft, die die Lehrveranstaltung anbietet, ein. Nun geben Sie den Antrag im Büro für Zulassungsmanagement ab und legen den gültigen Studierendenausweis vor. Danach erhalten Sie die Zulassungsbescheinigung.


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