Betreuung/Vormundschaft/
Pflegschaft – Master
Mit dem weiterbildenden Fernstudiengang „Betreuung/Vormundschaft/Pflegschaft“ (BVP) wird ein interdisziplinäres, nicht konsekutives Weiterbildungsstudium angeboten, in dem rechtliche Kenntnisse aus den Bereichen Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft vermittelt, wirtschaftswissenschaftliche Grundlagen geschaffen und sozialwissenschaftliche Schlüsselkompetenzen vertieft werden.
Zielgruppe sind die Absolven/tinnen eines sechssemestrigen, abgeschlossenen Hochschulstudiums, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.
Es werden interdisziplinäre Kenntnisse und Fähigkeiten sowie Kompetenzen zur Lösung von Rechtsfragen u. wirtschaftswissenschaftlichen Fragestellungen durch eine fächerübergreifende wissenschaftliche Ausbildung vermittelt. Daneben werden medizinische und psychologische Grundlagen gelehrt, mit deren Kenntnis die Studierenden zu einer qualifizierten Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen befähigt werden. Die Vermittlung von Kompetenzen im Bereich (Büro-) Organisation u. Strukturierung des Arbeitsablaufs runden das auf die Praxis zugeschnittene Studium ab.
Der Studiengang ist als Fernstudiengang konzipiert und schließt mit dem Grad „Master of Laws“ (LL.M.) ab. Von den zu erwerbenden 120 CP werden 40 durch die berufspraktische Phase erbracht. Es besteht die Möglichkeit der Anrechnung von Praxiserfahrungen auf die Praxismodule.
Eckdaten
| Studienform |
Fernstudium |
| Studiendauer |
4 Semester |
| Studienbeginn |
jährlich ab 01.04. (Sommersemester) |
| Studienaufbau |
15 Module |
| Unterrichtssprache |
Deutsch |
| Präsenzphasen |
Pro Semester finden ca. 5–7 Präsenzphasen (inkl. Prüfungsblock) in Berlin statt, die sich in der Regel auf Freitag und Samstag erstrecken. |
| Studienabschluss |
Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad "Master of Laws (LL.M.)" |
| Gebühren |
Die Gebühren für den Studiengang setzen sich wie folgt zusammen: Grundentgelt pro Semester 290 € (ohne Praxissemester) Modulentgelt in Höhe von 60 € für jeden zu erwerbenden Credit Abschlussentgelt (Masterarbeit und Kolloquium) in Höhe von 810 € zzg. Verwaltungsgebühren. Gesamtkosten: 9.170 € (zzgl. Verwaltungskosten) (1. - 3. Semester jeweils 2.147 €, 4. Semester 2.957 €) |
| Zulassungs- voraussetzungen |
abgeschlossenes sechssemestriges Hochschulstudium vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften |
| Akkreditierung | ACQUIN |
Gliederung des Studiengangs – Studienabschnitte
1. Semester
(5 Module / 30 Credits)
- Modul 1 Grundlagen des bürgerlichen Rechts, Zivilprozessrechts und Staats- und Verfassungsrechts
- Modul 2 Familienrecht
- Modul 3 Erbrecht
- Modul 4 Sozialleistungsrecht und einzelne Leistungsbereiche
- Modul 5 Praxis
2. Semester
(4 Module / 30 Credits)
- Modul 6 Betreuungs- und Unterbringungsrecht einschließlich typischer Krankheitsbilder und Behinderungsformen, betreuungsgerichtliche Zuweisungssachen
- Modul 7 Ausgewählte Vertretungssituationen I
- Modul 8 Psychologische und soziologische Grundlagen der Arbeit mit unterstützungsbedürftigen Menschen
- Modul 9 Praxis
3. Semester
(4 Module / 30 Credits)
- Modul 10 Finanzen und Organisation
- Modul 11 Ausgewählte Vertretungssituationen II
- Modul 12 Grundlagen des Arbeits-, Gesellschafts- und Immobiliarsachenrechts
- Modul 13 Praxis
4. Semester
(2 Module / 30 Credits)
- Modul 14 Masterthesis
- Modul 15 Praxis
Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten
Zulassungsvoraussetzungen
Die grundlegenden Zulassungsvoraussetzungen sind:
- ein sechssemestriges abgeschlossenes Hochschulstudium, vorzugsweise aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes oder einer als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule
z. B.: Bachelorabschlüsse, Diplomabschlüsse (FH), abgeschlossene (Fach)Hochschulstudien zur Qualifizierung für den gehobenen/höheren Dienst (Rechtspflege, Verwaltung, Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen)
Bewerbung ganzjährig für den Semesterbeginn 1. April möglich
Bewerbungsprozess
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlagen berücksichtigt werden können.
Nachdem die Bewerbungsunterlagen am Fachbereich 4 – Rechtspflege eingegangen sind, erhalten die Bewerber eine Eingangsbestätigung.
Der Prüfungsausschuss prüft die Bewerbungen und teilt abschließend allen Bewerbern die Entscheidung schriftlich mit.
Bewerbungsformular
- Bestätigungsschreiben
Bitte reichen Sie das unterschriebene Bestätigungsschreiben zur Online-Bewerbung mit Ihren Unterlagen schriftlich ein. - BVPZul2
Bitte das Formular ausdrucken, händisch ausfüllen, unterschreiben und postalisch zusammen mit den übrigen Unterlagen absenden
Ergänzungsformulare erhalten Sie auf Anfrage im Bedarfsfall unter: bvp@hwr-berlin.de
Die Bewerbungsformulare sind durch folgende Unterlagen/Nachweise zu ergänzen:
- Nachweis des Hochschulabschlusses (Prüfungszeugnis und Urkunde als beglaubigte Fotokopie)
- Nachweis über einschlägige berufliche Tätigkeiten (Hier bitte Formular BVPZul2 schriftlich ausfüllen und die dort aufgeführten Hinweise zu den einzureichenden Nachweisen beachten.)
- Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur)
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises
- Krankenversicherungsnachweis


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