Rechtsmanagement – Bachelor
Praktikumsbeauftragter
Der Praktikumsbeauftragte hat die Modulverantwortung für die Pflichtmodule 25 und 26.
Der Praktikumsbeauftragte ist Ansprechpartner für Studierende und für Anbieter von Praktikumsplätzen.
Studierende
Studierende können sich in allen Fragen, die das Praktikum betreffen, an den Praktikumsbeauftragten wenden. Der Praktikumsbeauftragte entscheidet, ob der von Ihnen gewählte Praktikumsplatz und der Praktikumsplan den in der Praktikumsordnung gestellten Anforderungen entsprechen. Der Praktikumsbeauftragte entscheidet des Weiteren, ob Ihnen das jeweilige Pflichtmodul Praktikum anerkannt wird, d. h. ob von Ihnen alle notwendigen Leistungsnachweise erbracht worden sind.
Anbieter für einen Praktikumsplatz
Wir freuen uns, wenn Sie einen Praktikumsplatz für Studierende des Studiengangs Rechtsmanagement anbieten möchten. Sie können sich – am besten per E-Mail – an den Praktikumsbeauftragten oder die Fachbereichsverwaltung des Fachbereichs Rechtspflege wenden, um Antwort auf Fragen zum Studium und zum Praktikum zu erhalten. Ihr Angebot wird auf Wunsch über das hochschulinterne Mailsystem an die Studierenden weiter vermittelt.


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