| Fachbereich | Fachbereich Rechtspflege |
| Abschluss | Diplom |
| Form | Vollzeit (Tagesstudium), interner Studiengang |
| Qualifizierungsziel | Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen, die bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften Aufgaben der Rechtspflege wahrnehmen |
| Beginn | Wintersemester jeweils zum 01.10. |
| Studiendauer | 3 Jahre (4 Studienabschnitte) |
| Studienplätze | werden von den Einstellungsbehörden der Länder festgesetzt |
| Zugangsvoraussetzungen | Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, § 11 BerlHG, Allgemeine Voraussetzungen für die Ernennung zum Beamten und zur Beamtin |
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig. Sie nehmen Aufgaben wahr, die ihnen durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) vom 5.11.1969 (BGBI. I S. 2065) übertragen sind. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um ehemals vom Richter wahrzunehmende Geschäfte. Besonders viele Aufgaben sind in der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übertragen worden. Dort nehmen sie im vollen Umfange u. a. folgende Geschäfte wahr: Vereinssachen, Güterrechtsregistersachen, Grundbuchsachen, Schiffsregistersachen.
Ganz überwiegend sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig in Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen, in Nachlasssachen und Handelsregistersachen; hier sind jedoch einzelne Geschäfte noch dem Richter vorbehalten.
Aber auch in anderen Sachgebieten sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig. Sie führen das Zwangsversteigerungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren von Grundstücken durch; große Teile des Insolvenzverfahrens sind von ihnen wahrzunehmen. Auch die Zwangsvollstreckung in Forderungen z. B. in Arbeitseinkommen obliegt ihnen. In Strafsachen sind sie für die Strafvollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen zuständig. Nach Beendigung eines Prozesses obliegt ihnen in einem besonderen Verfahren die Feststellung der Kosten eines Rechtsstreits (Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten).
Sie sind auch in der Rechtsantragsstelle eines Gerichts zu treffen; dort nehmen sie Anträge und Schriftsätze von Rechtsuchenden zu Protokoll.
Durch die Übertragung fester Aufgabenbereiche sind Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger selbständige Organe der Rechtspflege. In den durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Angelegenheiten sind sie bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig. Insofern ist ihre Stellung der des Richters vergleichbar. Die übertragenen Aufgaben erledigen sie frei von Weisungen ihrer Dienstvorgesetzten nach den geltenden Rechtsvorschriften in eigener Verantwortung. Diese ihnen gesetzlich eingeräumte sachliche Unabhängigkeit gibt dem Beruf das besondere Gepräge.
1. Abschnitt (14 Monate)
2. Abschnitt (10 Monate)
3. Abschnitt (6 Monate)
4. Abschnitt (6 Monate)
Prüfung
Werner-Gieseking-Preis
Die länderübergreifende Ausbildung an der HWR Berlin gründet auf Verwaltungsvereinbarungen zwischen den jeweiligen Justizministerien, die für Berlin/Brandenburg stammt aus dem Jahr 1993 und die für Berlin/Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2002. Grundlage des Studienganges Rechtspflege am FB 4 bilden die jeweiligen Verordnungen über die Rechtspflegerausbildung der betroffenen Länder:
Berlin
Brandenburg
Sachsen-Anhalt
Die Bewerbung ist an die jeweilige Einstellungsbehörde des Landes zu richten:
Berlin
Die Präsidentin des Kammergerichts
– Ausbildungsreferat –
Salzburger Str. 21-25
10825 Berlin
Tel.: (0 30) 90 13 - 24 82
Brandenburg
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
Gertrud-Pieter-Platz 11
14770 Brandenburg a. d. Havel
Tel.: (0 33 81) 39 92 37
Sachsen-Anhalt
Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg
Domplatz 10
06618 Naumburg
Tel.: (0 34 45) 28-21 20