Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 1 „Wirtschaftswissenschaften“ ist grundsätzlich für alle Aufgaben des Fachbereichs zuständig. Hierzu gehört im Wesentlichen der Erlass von Satzungen, die geordnete Durchführung der Lehre sowie der Beschluss von Berufungsvorschlägen. Rechtliche Grundlage zur Ausgestaltung des Rates bilden §§ 70, 71 Berliner Hochschulgesetz. Der Fachbereichsrat tagt in der Regel alle zwei Wochen. Ihm gehören insgesamt neun Mitglieder an.
Professoren/innen
Akademische Mitarbeiter
Sonstige Mitarbeiter
Studierende
Der Fachbereichsrat tagt jeweils dienstags, 13.45 h in Raum B 5.44 (wenn nicht anders angegeben)
03. April 2012 – bei Bedarf
10. April 2012 – bei Bedarf
24. April 2012
15. Mai 2012
22. Mai 2012
05. Juni 2012
12. Juni 2012
26. Juni 2012
03. Juli 2012
17. Juli 2012
24. Juli 2012
Bedingt durch den dreiwöchigen Sitzungsrhythmus des Akademischen Senats sind die FBR-Sitzungen teilweise wöchentlich anberaumt worden. Es wird nach Notwendigkeit entschieden, ob die wöchentlichen Sitzungen jeweils stattfinden.
Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind hochschulöffentlich. Werden Themen bezüglich Personalangelegenheiten besprochen, wird unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit getagt.