Fachbereichsrat

Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Der Fachbereichsrat des Fachbereichs 1 „Wirtschaftswissenschaften“ ist grundsätzlich für alle Aufgaben des Fachbereichs zuständig. Hierzu gehört im Wesentlichen der Erlass von Satzungen, die geordnete Durchführung der Lehre sowie der Beschluss von Berufungsvorschlägen. Rechtliche Grundlage zur Ausgestaltung des Rates bilden §§ 70, 71 Berliner Hochschulgesetz. Der Fachbereichsrat tagt in der Regel alle zwei Wochen. Ihm gehören insgesamt neun Mitglieder an.


Mitglieder des Fachbereichsrats

Professoren/innen

Akademische Mitarbeiter

Sonstige Mitarbeiter

Studierende


Sitzungen des Fachbereichsrates im Sommersemester 2012

Der Fachbereichsrat tagt jeweils dienstags, 13.45 h in Raum B 5.44 (wenn nicht anders angegeben)

 

03. April 2012 – bei Bedarf

10. April 2012 – bei Bedarf

24. April 2012

15. Mai 2012

22. Mai 2012

05. Juni 2012

12. Juni 2012

26. Juni 2012

03. Juli 2012

17. Juli 2012

24. Juli 2012

 

Bedingt durch den dreiwöchigen Sitzungsrhythmus des Akademischen Senats sind die FBR-Sitzungen teilweise wöchentlich anberaumt worden. Es wird nach Notwendigkeit entschieden, ob die wöchentlichen Sitzungen jeweils stattfinden.

 

Die Sitzungen des Fachbereichsrates sind hochschulöffentlich. Werden Themen bezüglich Personalangelegenheiten besprochen, wird unter Ausschluss der Hochschulöffentlichkeit getagt.