Forschungskommission (FoKo) des Fachbereichs 1
Anträge auf Lehrdeputatsermäßigung bzw. Forschungssemester werden gemäß § 10(5) Grundordnung von den Forschungskommissionen der Fachbereiche anhand der zentralen Forschungsförderungssatzung begutachtet. Im positiven Fall sprechen die Kommissionen eine Förderempfehlung aus und leiteten diese an die Dekanate weiter. Über die Gewährung entscheidet schließlich der Dekan bzw. die Dekanin nach Feststellung der Vereinbarkeit mit der Lehre durch den Fachbereichsrat.
Die Sitzungen der FoKo des Fachbereichs 1 finden in der Regel einmal im Semester statt.
Bitte beachten Sie: In Zukunft wird es keine schriftliche Aufforderung mehr zur Antragsstellung von Deputatsermäßigungen und Forschungssemestern geben.
Formulare zur Beantragung von Deputatsermäßigungen und Forschungssemestern unter: Formulare.
Die Anträge für Forschungssemester sind jeweils ein Jahr vorher einzureichen. Bei Beginn des Forschungssemesters im Sommersemester bis zum 15.04. und bei Beginn im Wintersemester bis zum 15.10..
Die Anträge für Deputatsermäßigungen sind jeweils ein halbes Jahr vorher einzureichen. Für Deputatsermäßigungen im Wintersemester bis zum 15.04. und für das Sommersemester bis zum 15.10..
Mitglieder der FoKo
Miriam Beblo (P), Vorsitz
Carsten Baumgarth (P)
Birgit Mahnkopf (P)
Manfred Neumann (aM)
Thomas Gawron (aM)
Bettina Biedermann (sM)
Anica Link (S)
Theresa Peters (S)
Stellvertretende Mitglieder der FoKo
Heike Wiesner (P)
Frank Habermann (P)
P = Professor/in
aM = akademische/r Mitarbeiter/in
sM = sonstige/r Mitarbeiter/in
S = Student/in
Vortragsveranstaltungen zu den Ergebnissen aus den Forschungssemestern
Die Vorträge finden statt zu Beginn des Sommersemesters bzw. Wintersemesters im Rahmen des Professoriums für neuberufene Professoren/innen.


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