Nachweis der Deutschkenntnisse von Studienbewerbern mit nicht deutschem Abitur

  • DSH-Zeugnis mind. Niveau 2, „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder
  • „Großes Deutsches Sprachdiplom“ vom Goethe-Institut oder
  • die „Zentrale Oberstufenprüfung “ vom Goethe-Institut, TestDaF – mind. TDN 4* in allen Prüfungsteilen)

Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben!