Nachweis der Deutschkenntnisse von Studienbewerbern mit nicht deutschem Abitur
- DSH-Zeugnis mind. Niveau 2, „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder
- „Großes Deutsches Sprachdiplom“ vom Goethe-Institut oder
- die „Zentrale Oberstufenprüfung “ vom Goethe-Institut, TestDaF – mind. TDN 4* in allen Prüfungsteilen)
Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben!


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