Bewerbungsunterlagen
Um am Zulassungsverfahren der HWR Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften teilnehmen zu können, benötigen Sie je nach Berechtigung bestimmte Unterlagen. Diese können generell in unbeglaubigter Form eingereicht werden. Wenn Sie einen Studienplatz erhalten, sind vor der Immatrikulation die Originale der eingereichten Unterlagen zum Vergleich vorzulegen.
Die unten aufgeführten Unterlagen sind für das Zulassungsverfahren folgender Bachelor-Studiengänge entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Berechtigungsgruppe einzureichen:
- Business Administration/BWL (Vollzeit)
- Business Administration/BWL (Teilzeit)
- Economics/VWL
- International Business Administration Exchange
- Wirtschaftsinformatik
- Wirtschaftsrecht
- Unternehmensgründung und -nachfolge
Bitte schicken Sie keine Originale mit der Post und verzichten Sie auf Mappen, Klarsichthüllen und dergleichen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen erst dann ab, wenn sie Ihnen vollständig vorliegen. Für alle Bewerber gelten die gleichen Chancen, egal ob die Unterlagen zu Beginn oder zum Ende des Bewerbungszeitraums eingegangen sind. Ein verfrühtes Abschicken der unvollständigen Bewerbung und ein Nachreichen der fehlenden Unterlagen bringt Ihnen keine Vorteile. Ganz im Gegenteil: Die Wahrscheinlichkeit, dass nachgereichte Unterlagen verloren gehen und damit nicht berücksichtigt werden können, ist gegeben.
- Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
- Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung mit der Feststellungsprüfung / Studienkolleg
- Bewerbung gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz
Bewerbung mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung
- Anmeldeformular/Antrag auf Zulassung der Online-Anmeldung (Unterschrift nicht vergessen)
- Kontrolldatenblatt der Online-Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Nur für den Studiengang Unternehmensgründung und –nachfolge:
o Motivationsschreiben
o falls vorhanden Nachweis über Gründungserfahrung und/oder Nähe zur Unternehmensnachfolge gem. Zulassungsordnung (die Art der Nachweise entnehmen Sie bitte der Zulassungsordnung)
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen in einfacher Kopie ein. Eine Beglaubigung ist nicht erforderlich. Erst wenn Sie eine Zusage erhalten legen Sie Ihre Originale vor oder reichen beglaubigte Kopien ein.
- Kopie des Personalausweises oder Pass (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Staatsbürger aus nicht EU-Ländern: Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis
- nicht deutsche EU-Bürger: Kopie von Personalausweis bzw. Pass und Bescheinigung gemäß § 5 FeizügG/EU (zu beantragen beim Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten/Ausländerbehörde)
- dt. Abitur-/ Fachabiturzeugnis
- ggf. Anerkennung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin (Kontakt: www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/) inkl. der darauf genannten Nachweise (siehe www.hwr-berlin.de/fachbereich-wirtschaftswissenschaften/bewerbung/bachelor/zulassung/)
- falls absolviert Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (IHK-Zeugnis) sowie Nachweis über die Note der Berufsausbildung
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihr IHK-Prüfungszeugnis (bzw. Zeugnis der zuständigen Kammer/Behörde) ein. Abschlusszeugnisse der Berufsschule gelten nicht als Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, da diese lediglich den Besuch der Berufsschule, nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss der gesamten Berufsausbildung belegen! - ggf. eine Bescheinigung oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers/der Arbeitgeber über eine mindestens dreijährige Tätigkeit nach Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung mit Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden, sofern diese Tätigkeit vor dem 16.01.1998 aufgenommen wurde.
- Nachweis über geleistete Dienstzeiten (Wehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- für die Studiengänge Business Administration (Tagesform), Economics und Wirtschaftsinformatik:
Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse
Nachweismöglichkeiten:
Sprachtest mindestens Level B1 oder z.B. TOEFL (mind. 407 paper based, 100 computer based); Englischunterricht mindestens bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsschlusses (10. Klasse) bzw. bis zum Erwerb der Fachhochschulreife; Bilingualer Schulunterricht in Englisch; Muttersprachler - Nachweis der im letzten Halbjahr des Abiturs <s>zuletzt </s>erzielten Zeugnisnote im Schulfach Deutsch (nicht die Prüfungsnote)
- Nachweis der im letzten Halbjahr des Abiturs <s>zuletzt </s>erzielten Zeugnisnote im Schulfach Mathematik (nicht die Prüfungsnote)
- Nachweis der im letzten Halbjahr des Abiturs <s>zuletzt </s>erzielten Zeugnisnote im Schulfach Englisch (nicht die Prüfungsnote)
- ggf. Sonderanträge mit den entsprechenden Nachweisen
Sonderanträge sind:
A. Härtefallantrag
B. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote
C. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Wartezeit
Hinweis: Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, prüfen Sie bitte selbstkritisch, inwieweit er Aussicht auf Erfolg hat, da die Kriterien äußerst streng sind. Ausführliche und detaillierte Informationen und Voraussetzungen finden Sie im Sonderantrag selbst. - Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule eingeschrieben sind oder waren, reichen zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht aktiv am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
- aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
- Exmatrikulationsbescheinigung/en der Hochschulen/Fachhochschulen, an denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind
- Nachweise sämtlicher bisher erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen aus wirtschaftswissenschaftlichen bzw. studienwunschverwandten Studiengängen (auch Wirtschaftsingenieurwesen o.ä.), die dazugehörige/n Studien- und Prüfungsordnung/en sowie Nachweise über die Studieninhalte und Anzahl der Semesterwochenstunden
- ggf. Vordiplom-Zeugnis
- Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchte/n Hochschule/n (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Sollten Sie keine Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben, ist dies durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisher besuchten Hochschule/n nachzuweisen.
Zweitstudienbewerber
- Studienbewerber/innen, die in Deutschland bereits ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, reichen bitte zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (ausführliche Begründung und Darlegung der Berufsplanung für die Wahl eines zweites Studiums)
- Diplom, Bachelor oder anderer deutscher Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss.
Bewerbung ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung oder Bewerbung mit der Feststellungsprüfung / Studienkolleg
Wenn Sie nicht über ein deutsches Abitur / Fachabitur verfügen, reichen Sie bitte folgende Unterlagen bei UniAssist ein:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben (nur für den Studiengang Unternehmensgründung und –nachfolge)
- ein Lichtbild/Foto
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Kopie von Pass und Aufenthaltserlaubnis (wenn keine deutsche Staatsbürgerschaft vorliegt)
- Ihre ausländische Hochschulzugangsberechtigung (HZB) und deren deutsche Übersetzung sowie sämtliche im Ausland erworbenen Zeugnisse und deren deutsche Übersetzung.
Indonesische Studienbewerber/innen benötigen zusätzlich eine Echtheitsbescheinigung ihrer Heimatschule/n.
Für chinesische Studienbewerber/innen gelten besondere Bedingungen (siehe unten) - Ggf. Zeugnis der Feststellungsprüfung/Studienkolleg sowie die darauf genannten Vorbildungsnachweise/Heimatzeugnisse und deren deutsche Übersetzung
- Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse (DSH-Zeugnis mind. Niveau 2, „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ vom Goethe-Institut oder die „Zentrale Oberstufenprüfung “ vom Goethe-Institut, TestDaF – mind. TDN 4* in allen Prüfungsteilen).
Dies gilt auch für Spätaussiedler/innen und Deutsche, die ihre HZB im Ausland erworben haben!
* Vorbehaltlich der Zustimmung durch das zuständige Gremium der HWR Berlin.
Sollten Sie über keinen der genannten Deutschnachweise verfügen, können Sie an einer von der HWR Berlin in Zusammenarbeit mit der Freien Universität Berlin angebotenen Deutschprüfung teilnehmen. Die Anmeldung erfolgt über das Immatrikulationsbüro der HWR Berlin. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Infoseiten für ausländische Studienbewerber auf unserer Homepage. - Für die Studiengänge Business Administration (Tagesform), Economics und Wirtschaftsinformatik: Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse – mindestens Niveau B1 des vom Europarat empfohlenen Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Common European Framework of Reference)
oder Nachweis über einen mindestens dreijährigen Englischunterricht an der Heimatschule (Hochschulreife) - Falls absolviert, Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. IHK-Zeugnis u.ä.)
Hinweis: Bitte reichen Sie Ihr IHK-Prüfungszeugnis (bzw. Zeugnis der zuständigen Kammer/Behörde) ein. Abschlusszeugnisse der Berufsschule gelten nicht als Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung, da diese lediglich den Besuch der Berufsschule, nicht jedoch den erfolgreichen Abschluss der gesamten Berufsausbildung belegen! - Ggf. eine Bescheinigung oder Arbeitszeugnisse des Arbeitgebers/der Arbeitgeber über eine mindestens dreijährige Tätigkeit nach Erlangen der Hochschulzugangsberechtigung mit Angabe der wöchentlichen Arbeitsstunden, sofern diese Tätigkeit vor dem 16.01.1998 aufgenommen wurde.
- Nachweis über geleistete Dienstzeiten (Wehr- oder Zivildienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr)
- Ggf. Sonderanträge mit den entsprechenden Nachweisen
Sonderanträge sind:
A. Härtefallantrag
B. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Durchschnittsnote
C. Antrag auf Nachteilsausgleich – Verbesserung der Wartezeit
Hinweis: Bevor Sie einen solchen Antrag stellen, prüfen Sie bitte selbstkritisch, inwieweit er Aussicht auf Erfolg hat, da die Kriterien äußerst streng sind. Ausführliche und detaillierte Informationen finden Sie im Sonderantrag selbst. - Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule bzw. Fachhochschule eingeschrieben sind oder waren, reichen zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Nachweise aller bisherigen Studienzeiten, auch wenn Sie nicht am Studienbetrieb teilgenommen haben, aus denen sowohl die Anzahl der Hochschulsemester als auch die Dauer (von bis) des jeweiligen Studiums hervorgehen,
- aktuelle Studien-/Immatrikulationsbescheinigung, aus der die Anzahl der Hochschulsemester hervorgeht,
- Exmatrikulationsbescheinigung/en der Hochschulen/Fachhochschulen, an denen Sie nicht mehr immatrikuliert sind
- Nachweise sämtlicher bisher erbrachten Studien-/Prüfungsleistungen aus wirtschaftswissenschaftlichen bzw. studienwunschverwandten Studiengängen (auch Wirtschaftsingenieurwesen o.ä.), die dazugehörige/n Studien- und Prüfungsordnung/en sowie Nachweise über die Studieninhalte und Anzahl der Semesterwochenstunden
- Nachweis über bestehenden Prüfungsanspruch der bisher besuchte/n Hochschule/n (sog. Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- Sollten Sie keine Studien-/Prüfungsleistungen erbracht haben, ist dies durch eine entsprechende Bescheinigung des Prüfungsamtes der bisher besuchten Hochschule/n nachzuweisen
- Studienbewerber/innen, die in Deutschland bereits ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium abgeschlossen haben, reichen bitte zusätzlich zu den o. g. Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (Begründung für die Wahl eines zweites Studiums)
- Diplom, Bachelor oder anderer deutscher Hochschul- bzw. Fachhochschulabschluss
Studienbewerber/innen aus der Volksrepublik China reichen als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung zusätzlich zu den genannten Unterlagen ein:
Zertifikat der Akademischen Prüfstelle (APS) Peking im Original (es werden keine Kopien akzeptiert!) sowie die erforderlichen chinesischen Bildungsnachweise (Mittelschulabschluss, Gaokao, ein mindestens dreisemestriges chinesisches Bachelor-Hochschulstudium etc.) und deren deutsche Übersetzung
Chinesische Studienbewerber/innen, die sich bereits in Deutschland aufhalten, reichen an Stelle des Zertifikats ein:
- die Bescheinigung der APS (nur im Original!) ein, die darauf genannten chinesischen Bildungsnachweise sowie deren deutsche Übersetzung und zusätzlich die Anerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
oder
- eine bereits vorhandene Anerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin sowie die auf dieser Anerkennung genannten chinesischen Bildungsnachweise und deren deutsche Übersetzung.
Chinesische Studienbewerber/innen, die bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind und sich in Deutschland aufhalten, reichen an Stelle des Zertifikats ein:
- Anerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin sowie die auf dieser Anerkennung genannten chinesischen Bildungsnachweise und deren deutsche Übersetzung,
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der deutschen Hochschule
Bitte informieren Sie sich auch unter: www.uni-assist.de
Bewerbung gem. § 11 Berliner Hochschulgesetz
- Anmeldeformular/Antrag auf Zulassung der Online-Anmeldung
- Kontrolldatenblatt der Online-Anmeldung
- Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)
- bei Namensänderung die Heiratsurkunde bzw. die Urkunde über die Namensänderung
- Nachweis des Realschulabschlusses oder einer gleichwertigen Schulbildung
- Nachweis über eine abgeschlossene und für das beabsichtigte Studium geeignete Berufsausbildung (IHK-Zeugnis)
- ausführliche Nachweise über eine mindestens vierjährige und für das beabsichtigte Studium geeignete Berufserfahrung nach Abschluss der einschlägigen Berufsausbildung (in Form ausführlicher Arbeitszeugnisse; bei Freiberuflern/Selbständigen in Form von amtlichen und aussagekräftigen Nachweisen wie bspw. Steuerbescheiden, Jahresabschlüssen, Bilanzen und dgl.)
- ggf. Nachweis über Wehr- und Zivildienstzeiten
- ggf. Nachweis über eine Prüfung als Abschluss einer Fort-/Weiterbildung in einer für das beabsichtigte Studium geeigneten Fachrichtung (Staatlich geprüfter Betriebswirt oder Meister-Prüfung)
- für die Studiengänge Business Administration (Tagesform), Economics und Wirtschaftsinformatik:
Nachweis der erforderlichen Englischkenntnisse
Nachweismöglichkeiten:
Sprachtest, z.B. TOEFL (mind. 407 paper based, 100 computer based); Englischunterricht mindestens bis zum Erwerb des Mittleren Bildungsschlusses (10. Klasse) bzw. bis zum Erwerb der Fachhochschulreife; Bilingualer Schulunterricht in Englisch; Muttersprachler
Hinweis:
Sollten Sie den Realschulabschluss/die gleichwertige Schulbildung und/oder die geeignete Berufsausbildung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir eine Bescheinigung über deren Anerkennung und Gleichwertigkeit in der Bundesrepublik Deutschland durch eine zuständige deutsche Bildungsbehörde. Diese Bescheinigung und die darauf genannten Nachweise sind zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen. Ausländischen Nachweisen ist eine amtliche deutsche Übersetzung beizufügen.


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