Zulassungsvoraussetzungen
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zeugnisanerkennung
- Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen oder der Feststellungsprüfung
- Fachgebundene Studienberechtigung gemäß §11 Berliner Hochschulgesetz
- Prüfungsanspruch
- Englischkenntnisse
- Gesonderte Verfahren für spezielle Bachelor-Studiengänge
Hochschulzugangsberechtigung
Um an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften studieren zu können, benötigen Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Eine solche HZB besitzt, wer über einen der folgenden Bildungsnachweise verfügt:
- Zeugnis der Allgemeine Hochschulreife / Abiturzeugnis einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland
- Zeugnis der Fachgebundenen Hochschulreife einer deutschen Bildungseinrichtung mit der Berechtigung zum Studium an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland für die gewünschte Studienrichtung
- Zeugnis der Fachhochschulreife / Fachabiturzeugnis mit der Berechtigung zum Studium an Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in Berlin
Zeugnisanerkennung
In einigen Fallen müssen Ihre Schulzeugnisse erst durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin anerkannt werden.
Dies ist der Fall, wenn:
- Ihre Fachhochschulreife Sie nur zum Studium in bestimmten Bundesländern berechtigt,
- Sie Ihre Fachhochschulreife / Ihr Fachabitur außerhalb Berlins erworben haben und Ihr Zeugnis keinen Vermerk über die Anerkennung in den anderen Bundesländern enthält (Ausnahme: Sie haben Ihre Fachhochschulreife/Ihr Fachabitur an einer Fachoberschule erworben),
- Sie ein Zeugnis über den schulischen Teil der Fachhochschulreife oder ein entsprechendes Abgangszeugnis eines Gymnasiums besitzen,
- Sie Ihre Hochschulreife in der ehemaligen DDR erworben haben.
Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte mit amtlich beglaubigten Kopien an die:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
Zeugnisanerkennungsstelle
Beuthstr. 6-8
10117 Berlin
Telefon: (030) 9026–7 (Zentrale)
www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/
Bitte fügen Sie die Anerkennungsbescheinigung der Senatsverwaltung zusammen mit den darauf genannten Nachweisen/Unterlagen Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Bewerbung mit ausländischen Zeugnissen oder der Feststellungsprüfung
Wenn Sie über keinen der oben genannten deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.
Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse.
Fachgebundene Studienberechtigung gemäß §11 Berliner Hochschulgesetz
Wenn Sie nicht im Besitz einer der oben genannten Hochschulzugangsberechtigungen sind, jedoch einen Realschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung besitzen, eine für das beabsichtige Studium geeignete Berufsausbildung abgeschlossen und nach Abschluss dieser Berufsausbildung eine mindestens vierjährige, einschlägige Berufserfahrung erworben haben, können Sie sich ohne Abitur/Fachabitur bewerben.
Wer in einem zum angestrebten Studiengang fachlich ähnlichen Beruf eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat und im erlernten Beruf mindestens drei Jahre tätig war, ist berechtigt, ein seiner bisherigen Ausbildung entsprechendes grundständiges Studium an einer Hochschule aufzunehmen (fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung)."
Wehr- bzw. Zivildienstzeiten werden auf die Berufserfahrung angerechnet.
Hinweis:
Sollten Sie den Realschulabschluss/die gleichwertige Schulbildung und/oder die geeignete Berufsausbildung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir eine Bescheinigung über deren Anerkennung und Gleichwertigkeit in der Bundesrepublik Deutschland durch eine zuständige deutsche Bildungsbehörde. Diese Bescheinigung und die darauf genannten Nachweise sind zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen. Ausländischen Nachweisen ist eine amtliche Übersetzung beizufügen.
Prüfungsanspruch
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren deutschen Einrichtung im beantragten oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert waren, dürfen Sie dort Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Leistungsnachweise oder Prüfungen endgültig nicht bestanden haben.
Der Nachweis über den bestehenden Prüfungsanspruch ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Englischkenntnisse
Für einige unserer Studiengänge benötigen Sie ausreichende Englischkenntnisse. Welche Studiengänge das betrifft sowie nähere Einzelheiten finden Sie auf den Informationsseiten der jeweiligen Studiengänge.
Gesonderte Verfahren für spezielle Bachelor-Studiengänge
Für folgende Bachelor-Studiengänge gelten besondere Kriterien und Verfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten:


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