Um an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin, Fachbereich Wirtschaftswissenschaften studieren zu können, benötigen Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Eine solche HZB besitzt, wer über einen der folgenden Bildungsnachweise verfügt:
In einigen Fallen müssen Ihre Schulzeugnisse erst durch die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin anerkannt werden.
Dies ist der Fall, wenn:
Für die Anerkennung wenden Sie sich bitte mit amtlich beglaubigten Kopien an die:
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Berlin
Zeugnisanerkennungsstelle
Beuthstr. 6-8
10117 Berlin
Telefon: (030) 9026–7 (Zentrale)
www.berlin.de/sen/bildung/zeugnisanerkennung/
Bitte fügen Sie die Anerkennungsbescheinigung der Senatsverwaltung zusammen mit den darauf genannten Nachweisen/Unterlagen Ihren Bewerbungsunterlagen bei.
Wenn Sie über keinen der oben genannten deutschen Bildungsnachweise verfügen oder sich mit der Feststellungsprüfung bewerben möchten, müssen zunächst bestimmte Basis-Zulassungsvoraussetzungen geprüft werden.
Zu diesem Zweck hat die HWR Berlin ihrem Bewerbungsverfahren ein externes Vorprüfverfahren vorangestellt, das durch die Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (uni-assist) e. V. durchgeführt wird.
Darüber hinaus benötigen Sie einen Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse.
Wehr- bzw. Zivildienstzeiten werden auf die Berufserfahrung angerechnet.
Hinweis:
Sollten Sie den Realschulabschluss/die gleichwertige Schulbildung und/oder die geeignete Berufsausbildung nicht in Deutschland erworben haben, benötigen wir eine Bescheinigung über deren Anerkennung und Gleichwertigkeit in der Bundesrepublik Deutschland durch eine zuständige deutsche Bildungsbehörde. Diese Bescheinigung und die darauf genannten Nachweise sind zusammen mit ihren Bewerbungsunterlagen einzureichen. Ausländischen Nachweisen ist eine amtliche Übersetzung beizufügen.
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule, Fachhochschule oder einer vergleichbaren deutschen Einrichtung im beantragten oder einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang immatrikuliert waren, dürfen Sie dort Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben bzw. keine Leistungsnachweise oder Prüfungen endgültig nicht bestanden haben.
Der Nachweis über den bestehenden Prüfungsanspruch ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen.
Für einige unserer Studiengänge benötigen Sie ausreichende Englischkenntnisse. Welche Studiengänge das betrifft sowie nähere Einzelheiten finden Sie auf den Informationsseiten der jeweiligen Studiengänge.
Für folgende Bachelor-Studiengänge gelten besondere Kriterien und Verfahren. Nähere Informationen dazu finden Sie auf den jeweiligen Studiengangsseiten:
Zentrale E-Mail-Adresse
Zentrale Fax-Nummer
+49 (0)30 30877-1314
persönliche Sprech- und Öffnungszeiten
(keine telefonischen Sprechzeiten)
Mo 16.00–18.30 Uhr
Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr
während der vorlesungsfreien Zeit
Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr
Schließzeiten
Die zwei letzten Januarwochen sowie die letzten zwei Juliwochen eines Jahres wegen Vorbereitungen der Zulassungsverfahren.
Eltern mit kleinen Kindern und Schwangere müssen bei uns nicht warten. Auch Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wenden sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter/innen.