Urlaubssemester

Antrag auf Beurlaubung

Studierende haben die Möglichkeit, aus verschiedenen Gründen eine Auszeit vom Studium zu nehmen. In dieser Zeit laufen die Fachsemester nicht weiter, d. h. wer vor dem Urlaubssemester z. B. im 6. Fachsemester war, ist es auch während des Urlaubssemesters.

 

Eine Beurlaubung befreit nicht von der Zahlung der Semesterbeiträge. Diese sind in voller Höhe zu entrichten.

 

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen der Studentenwerksbeitrag entfallen kann. Laut § 2 der Sozialbeitragsverordnung (SozVO) sind die Studentinnen und Studenten von der Beitragspflicht zum Studentenwerk befreit, die für mindestens ein Semester beurlaubt sind wegen:

Die Höhe des Studentenwerkbeitrages entnehmen Sie bitte der Gebührenaufstellung am Überweisungsträger der Rückmeldung. Diesen Betrag können Sie vom Gesamtbetrag abziehen und den Restbetrag (Rückmeldegebühr, AStA-Beitrag und Semesterticket) auf das angegebene Konto überweisen.

Auszug aus der Satzungsregelung des Akademischen Senats der HWR Berlin

§ 14 Beurlaubung

(1) Ein Student wird auf Antrag aus wichtigem Grund beurlaubt. Als wichtiger Grund für eine Beurlaubung wird insbesondere das Studium im Ausland angesehen.

(2) Der Antrag auf Beurlaubung ist innerhalb der Rückmeldefrist unter Angabe des Grundes zu stellen.

(3) Ein Antrag auf Beurlaubung, der im 1. Studiensemester oder nach Ablauf der Rückmeldefrist vor Ablauf der Vorlesungszeit gestellt wird, ist nur zulässig, wenn Krankheit oder andere zwingende Gründe nachgewiesen werden, die dem Studenten/der Studentin für mehr als die Hälfte des Semesters die Teilnahme an Lehrveranstaltungen unmöglich machen. Eine Beurlaubung nach Ablauf der Vorlesungszeit ist ausgeschlossen.

(4) Die Beurlaubung erfolgt jeweils für ein Semester. Eine Beurlaubung für mehr als zwei Semester hintereinander ist ausgeschlossen.

(5) Unbeschadet anderer Gründe für Beurlaubung haben Schwangere, Alleinerziehende und Eltern auf Wunsch einen Anspruch auf Urlaubssemester. Die Berurlaubungshöchstgrenze aus Gründen der Kindererziehung wird auf insgesamt 4 Semester festgelegt.

 

Für Fragen bezüglich des Semestertickets (Befreiung u. ä.) ist der AStA der HWR Berlin zuständig.

 

Sollten Sie den Antrag auf Beurlaubung nach bereits erfolgter Rückmeldung stellen, sind die Ihnen zugegangenen Studienbescheinigungen und der Studentenausweis zusammen mit Ihrem Antrag im Immatrikulationsbüro abzugeben. Ihnen werden dann neue Bescheinigungen ausgestellt.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie im Urlaubssemester keinen Anspruch auf BAföG haben.