Wenn Sie einen Studienplatz am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften bekommen, erhalten Sie vom Büro für Bewerbermarketing und Immatrikulation bzw. dem zuständigen Studienbüro einen schriftlichen Bescheid über die Zulassung im entsprechenden Studiengang. Der sogenannte Zulassungsbescheid enthält alle relevanten Informationen für den weiteren Ablauf bis zur Immatrikulation. Die Zulassungen werden schnellstmöglich nach dem jeweiligen Bewerbungsschluss (ca. 2 bis 4 Wochen später) verschickt.
Sollten Sie auch im Nachrückverfahren keinen Studienplatz erhalten haben, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid (ca. 6 Wochen nach Bewerbungsschluss).
Ein Rücktritt von Studienplatz ist möglich. Dieser ist formlos und schriftlich einzureichen. Die bereits gezahlte Semestergebühr erhalten Sie anteilig zurück: Wir sind verpflichtet, laut § 2 Abs. 7 Satz 2 BerlHG, eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50,- € einzubehalten. Grund dafür ist der bereits entstandene Verwaltungsaufwand für Immatrikulation, Stornierung der Immatrikulation und Bearbeitung des Antrages auf Rückerstattung von Gebühren durch das Immatrikulationsbüro und die Finanzabteilung. Eine Quittung darüber wird nicht standardmäßig ausgestellt, kann jedoch bei Bedarf im Büro für Immatrikulation und Zulassungsmanagement beantragt werden.
Die Annahme des Studienplatzes und der Rücktritt vor Semesterbeginn wird nicht als Vorstudienzeit bewertet und muss somit nicht bei erneuter Bewerbung oder Einschreibung angegeben werden. Dokumente wie z.B. Exmatrikulationsbescheinigung werden nicht ausgestellt.
Bewerber/innen für höhere Fachsemester (Überwechsler oder Quereinsteiger) erhalten ihren Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheid erst kurz vor Semesterbeginn, da in diesen Fällen erst die Rückmeldungen der Studierenden abgewartet werden müssen.
Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Bewerbung und Zulassung haben wir für Sie in einer FAQ-Liste zusammengefasst.
Zur Immatrikulation ist der Nachweis einer gesetzlichen Krankenversicherung notwendig. Gesetzlich Krankenversicherte erhalten diesen bei ihrer Krankenkasse (Abteilung Studenten). Bitte fordern Sie dort eine „Bescheinigung für die Einschreibung an einer Hochschule“ an.
Sind Sie privat versichert, reicht ein Nachweis der privaten Krankenversicherung nicht aus. In diesem Falle reichen Sie bitte eine Kopie Ihrer „Befreiung von der Versicherungspflicht“ ein. Dieses Dokument stellt Ihnen jede der gesetzlichen Krankenkassen aus.
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Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr
Schließzeiten
Die zwei letzten Januarwochen sowie die letzten zwei Juliwochen eines Jahres wegen Vorbereitungen der Zulassungsverfahren.
Eltern mit kleinen Kindern und Schwangere müssen bei uns nicht warten. Auch Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wenden sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter/innen.