Wirtschaftsingenieur/in Umwelt und Nachhaltigkeit – Bachelor
Richtlinien für die praktische Vorbildung vor Studienbeginn
- 1. Allgemeine Hinweise
- 2. Ausbildungsplan
- 3. Anerkannte Ausbildungsberufe
- 4. Studienbeginn ohne Fachhochschulreife oder Abitur
- 5. Ausnahmeregelung
1. Allgemeine Hinweise
Die Praktikantenausbildung sollte in einem Industriebetrieb erfolgen. Die Bewerbung um einen Praktikumsplatz muss von der Studienplatzbewerberin bzw. dem Studienplatzbewerber selbst ohne Hilfe der TFH vorgenommen werden. Praktikumsverträge sollten bei den Industrie- bzw. Handelskammern am Sitz der Firma eingetragen werden. Das Praktikum muss in der Regel in der EU einschl. der assoziierten Länder geleistet werden. Es wird empfohlen, sich vor einem Praktikum im Ausland mit dem Beauftragten für die praktische Vorbildung in Verbindung zu setzen.
Der erfolgreiche Abschluss eines Praktikums ist dem Beauftragten für praktische Vorbildung durch ein Zeugnis zu belegen. In dem Zeugnis sollen die Ausbildungsinhalte und -zeiten aufgeschlüsselt sein. Jede Bewerberin bzw. jeder Bewerber ist verpflichtet, einen schriftlichen Bericht über die praktische Vorbildung vorzulegen. Es wird dringend empfohlen, sich den Bericht vom ausbildenden Betrieb in kurzen Zeitabständen bestätigen zu lassen. Falls vom Betrieb keine Vorschriften über die Praktikantenberichte vorgegeben werden, sollte der Umfang ein bis zwei Seiten (A4) je Woche nicht unterschreiten.
Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einer technischen Fachrichtung kann ganz oder teilweise als praktische Vorbildung anerkannt werden. In diesem Fall bedarf es einer Überprüfung der Ausbildungsinhalte durch den Beauftragten für praktische Vorbildung, um über entsprechende Anerkennungen zu entscheiden (s. auch Abschnitt 3).
2. Ausbildungsplan
Die Praktikantenzeit beträgt 13 Wochen, je Woche mit 5 Arbeitstagen. Der nachstehende Ausbildungsplan kennzeichnet die Mindestanforderungen an eine praktische Vorbildung. Krankheits-, Urlaubs-, Feiertage und sonstige Fehltage von mehr als 5 Arbeitstagen während der Praktikumszeit sind auszugleichen.
Geringfügige Abweichungen vom Ausbildungsplan bei unveränderter Gesamtdauer der Ausbildung sind nach Absprache zulässig, wenn dieses die firmenspezifischen Strukturen erfordern.
Der zeitliche Ausbildungsplan gilt nicht für Studienbewerber mit Fachhochschulreife, die an einer Fachoberschule erworben wurde. Für diese Bewerberinnen und Bewerber gelten die Richtlinien der Fachoberschule. Über die Anerkennung der fachlichen Inhalte dieser Praktikantenausbildung entscheidet der Beauftragte für praktische Vorbildung.
Ausbildungsziele:
Kenntnisse und Fertigkeiten der grundlegenden Techniken der Metallverarbeitung; Einblick in mitmenschliche Beziehungen im Betrieb sowie in den konstruktiv-, fertigungs- und terminbedingten Arbeitsablauf.
A. GRUNDLEGENDE ARBEITSTECHNIKEN
z. B. Feilen, Sägen, Scheren, Richten, Biegen, Bohren, Senken, Reiben, Gewindeschneiden und Schmieden etc.
Messen und Prüfen mit: Maßstab, Haarlineal, Mess-Schieber, Formlehre, Winkelmesser, Bügelmessschraube, Messuhr, Parallelendmaßen und Grenzlehren 20 Tage
B. AUSBILDUNG AN SPANENDEN WERKZEUGMASCHINEN
Drehen, Fräsen, Hobeln, Stoßen und Schleifen 15 Tage
C. HERSTELLEN STOFFSCHLÜSSIGER VERBINDUNGEN
Schweißen 15 Tage
(evtl. Löten und Kleben oder andere Verbindungstechniken)
D. MITARBEIT BEIM ZUSAMMENBAU VON GERÄTEN; MASCHINEN UND ANLAGEN
Kennen lernen der Gruppen- und Endmontage oder Maschineninstandhaltung 15 Tage
Gesamtausbildungszeit: 65 Tage
Ersatzweise können im Ausbildungsabschnitt (D) die Ausbildungsbetriebe spezielle Gebiete, die sich durch ein spezifisches Fertigungsprogramm ergeben, nach eigenem Ermessen berücksichtigen: z. B. Inbetriebsetzen, Warten und Instandsetzen von Apparaten, Maschinen und Anlagen sowie Mitarbeit beim Kontrollieren von Erzeugnissen der Verfahrenstechnik, der Pharmazie, der Lebensmitteltechnik, der Elektrotechnik oder des Maschinenbaus.
3. Anerkannte Ausbildungsberufe
Ausbildungsberufe, die als praktische Vorbildung anerkannt werden, sind (jeweils alle Fachrichtungen):
- Industriemechaniker/-in
- Werkzeugmechaniker/-in
- Zerspanungsmechaniker/-in
- Konstruktionsmechaniker/-in
- Anlagenmechaniker/-in
- Automobilmechaniker/-in
- Verfahrensmechaniker/-in
- Chemiefacharbeiter/-in
- Chemiejungwerker/-in
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen technischen Ausbildungsberuf kann nach Überprüfung der Ausbildungsinhalte ganz oder teilweise als praktische Vorbildung anerkannt werden. Auskunft hierüber erteilt der Beauftragte für praktische Vorbildung.
Interessenten für das Studium ist es sehr zu empfehlen, sich in allen Fragen frühzeitig mit dem Beauftragten für die praktische Vorbildung in Verbindung zu setzen.
4. Studienbeginn ohne Fachhochschulreife oder Abitur
Gemäß § 11 Hochschulgesetz können Studienbewerberinnen und - Bewerber ohne Fachhochschulreife (bzw. ohne Abitur) - aber mit Berufserfahrung in technischen Berufen - das Studium an der TFH Berlin beginnen. Hierzu muss eine mindestens 4 Jahre dauernde Berufstätigkeit nach dem Abschluss der Ausbildung nachgewiesen werden. Ob der Berufsabschluss für das Studium im Fachbereich VIII anerkennbar ist, kann vom Praktikumsbeauftragten bzw. dem / der Studienfachberater/in beantwortet werden; über den Antrag auf Studienzulassung entscheidet der Fachbereichsrat. Es wird empfohlen, sich bei den genannten Stellen Auskunft einzuholen.
5. Ausnahmeregelung
Falls in Ausnahmefällen das Praktikum nicht in voller Länge vor dem Studienbeginn möglich ist, muss aber der erste Ausbildungsabschnitt (8 Wochen) vor Beginn des Studiums (Immatrikulation) geleistet und anerkannt werden. Die restlichen 5 Wochen müssen bis zum Beginn des dritten Studiensemesters anerkennbar nachgewiesen werden.
[ Anmerkung: Falls Sie bei Meldeschluss (15. Juli) noch im Praktikum sind und sich für das folgende Semester bewerben wollen, reichen Sie uns bitte eine Bestätigung mit ein, aus der hervorgeht, dass Sie die geforderte Praktikumszeit voraussichtlich bis zur Immatrikulation ableisten können (z.B. einfache Kopie des Praktikumsvertrages oder formlose Bestätigung des Praktikumszeitraums durch die ausbildende Firma).
Damit vermeiden Sie, dass Ihre Bewerbung aus formalen Gründen (fehlende Vorpraxis) sofort abgelehnt werden muss; einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf einen Studienplatz erwerben Sie damit jedoch nicht !]
Beauftragter für die praktische Vorbildung von Studienbewerbern für den Studiengang Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Umwelt:
Prof. Dr.-Ing. J. Villwock
Beuth Hochschule Berlin
Luxemburger Str. 10
13353 Berlin
Praktikantenamt
Haus Beuth
Raum A1f
+49 (0)30 4504-5101
Sprechstunde:
Donnerstag 10.00–12.00 Uhr
E-Mail: praktikum-fbviii@beuth-hochschule.de


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