Informationen zum praktischen Studiensemester
Im Rahmen der Angleichung europäischer Hochschulabschlüsse ist für alle Studentinnen und Studenten der folgenden Studiengänge am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften im Tagesstudium ein Praktikum vorgesehen:
Bachelor-Studiengänge
- Bachelor Business Administration (Betriebswirtschaftslehre)
- Bachelor Economics (Volkswirtschaftslehre)
- Bachelor Wirtschaftsinformatik
- Bachelor Wirtschaftsingenieur Umwelt und Nachhaltigkeit
- Bachelor Wirtschaftsrecht
- Bachelor Management International (Deutsch-Französischer Studiengang)
- Bachelor International Business Management (auf Englisch)
Diplomstudiengänge
- Wirtschaft (auslaufend)
- Deutsch-französischer Studiengang Management International (DFS) (auslaufend)
- Wirtschaftsingenieurwesen – Umwelt (auslaufend)
Studierenden dieser Studiengänge wird empfohlen, sich frühzeitig mit dem Thema „Praktikum“ vertraut zu machen. Wichtige Hinweise und Informationen über die formalen Anforderungen, sind hier zusammengestellt. Weitere Fragen richten Sie bitte an das Büro für Praktikabetreuung und Unternehmensbeziehungen.
- Zeitpunkt und Dauer
- Praktika im Ausland
- Vertrag
- Leistungen während des praktischen Studiensemesters
- Anerkennung des praktischen Studiensemesters
- Ersatz des Praktikums
Zeitpunkt und Dauer
Das angeleitete Praktikum ist im Hauptstudium – zu einem empfohlenen Semester, spätestens aber bis zum Eintritt in das Prüfungssemester – zu absolvieren.
Das Praktikum umfasst einen Zeitraum von mindestens 20 bis maximal 26 Wochen. Es handelt sich dabei um ein Vollzeit-Praktikum. Im Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Umwelt und Nachhaltigkeit ist die Praktikumsdauer auf 14 Wochen begrenzt.
Praktika im Ausland
Ein praktisches Studiensemester im Ausland wird grundsätzlich anerkannt, wenn es den formalen Voraussetzungen der jeweiligen Praxisordnung entspricht.
Vertrag
Vor Beginn des Semesters sollten sich die angehenden PraktikantenInnen beim Büro für Praktikabetreuung und Unternehmensbeziehungen für das Praxissemester anmelden (persönlich, telefonisch, E-Mail), um das Praxisseminar rechtzeitig belegen zu können.
Vor Beginn des Praktikums sind drei Vertragsexemplare (DAVON MINDESTENS EINS IM ORIGINAL) zusammen mit einer vom Unternehmen ausgestellten Tätigkeits- bzw. Stellenbeschreibung im Büro für Praktikabetreuung und Unternehmensbeziehungen einzureichen. Bei vollständigen Unterlagen kann dies auch per Post geschehen.
Nach positiver Prüfung werden alle drei Verträge unterschrieben. Ein Exemplar verbleibt an der HWR Berlin. Zwei Exemplare erhält der Studierende zurück, eins für das Unternehmen und eins für die eigenen Unterlagen.
Ein Muster des Praktikumvertrages steht hier in deutscher und englischer Sprache zum download zur Verfügung. Alternativ wird auch der Praktikumvertrag des Unternehmens anerkannt. Bitte beachten Sie auch den Annex zum Praktikumsvertrag.
- Praktikumsvertrag deutsch (3-fach einreichen)
- Praktikumsvertrag englisch (3-fach einreichen)
- Annex zum Praktikumsvertrag (2-fach einreichen)
- Praktikumsbestätigung (nach dem Praktikum 1-fach einreichen)
- Praktikumsbestätigung englisch (nach dem Praktikum 1-fach einreichen)
Das Pflichtpraktikum setzt immer die Anleitung durch eine übergeordnete Betreuungsperson voraus. Ein selbstbetreutes Praktikum im selbstgeführten Unternehmen ist daher nicht möglich.
Leistungen während des praktischen Studiensemesters
Die praxisbegleitende Lehrveranstaltung (Blockseminar) ist parallel zum Praktikum zu belegen. Es besteht Teilnahmepflicht. Wird das Praktikum außerhalb Berlins oder im Ausland absolviert, kann das Seminar auch im darauffolgenden Semester belegt werden. Die zu erbringenden Leistungen des Praxisseminars bestehen aus einer Präsentation und einem schriftlichen Bericht über das Praktikum.
Neben der praxisbegleitenden Lehrveranstaltung können zusätzlich max. 8 Semesterwochenstunden belegt werden.
Anerkennung des praktischen Studiensemesters
Für die Anerkennung des praktischen Studiensemesters müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- regelmäßige Teilnahme und erfolgreicher Abschluss des Praxisseminars
- nach Abschluss des Praktikums: Einreichung einer Bescheinigung über das Praktikum oder des Zeugnisses im Büro für Praktikabetreuung und Unternehmensbeziehungen
Ist das praktische Studiensemester erfolgreich absolviert, so erhält der Student/ die Studentin eine Bestätigung im Diplomprüfungszeugnis bzw. im Bachelor-Abschlusszeugnis. Je nach Resultat wird die Praktikumsleistung mit dem Prädikat "mit Erfolg" oder "ohne Erfolg" bewertet.
Ist das praktische Studiensemester ohne Erfolg absolviert worden, besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederholung.
Ersatz des Praktikums
Bitte beachten Sie die jeweilige Praxisordnung. Bitte lesen Sie sich die für Sie zutreffende Praxisordnung aufmerksam durch.
Unter § 8 Abs. 1 und 2 ist in der Praxisordnung zu lesen:
„Macht ein/e Student/in durch ein ärztliches Zeugnis glaubhaft, dass er/sie wegen ständiger körperlicher Behinderung nicht in der Lage ist, das Praktikum ganz oder teilweise in der vorgeschriebenen Form abzulegen, kann der Praxisauschuss gestatten, ersatzweise ein äquivalentes praxisbezogenes Studienprojekt unter Anleitung zu erbringen“. § 4 gilt entsprechend.
„Über andere soziale Gründe, die eine Absolvierung des Praktikums ganz- oder teilweise verhindern, entscheidet der Praxisausschuss. Die Gründe sind in geeigneter Form glaubhaft zu machen. Im Falle der Anerkennung ist ersatzweise ein äquivalentes praxisbezogenes Studienprojekt unter Anleitung zu erbringen“. § 4 gilt entsprechend.“
Hierzu gehören nicht (Erläuterungen zu § 8, Abs. 1 und 2):
- allgemeine ökonomische Gründe (Lebensunterhalt)
- Pflegefälle in der Familie
- selbständige Tätigkeiten (auch nicht alleinige selbständige Tätigkeiten)
- Mitarbeit im Familienbetrieb etc.
Mit dem Hinweis auf „andere soziale Gründe“ sind ausschließlich unvorhersehbare Schicksalsschläge zu verstehen, die im Einzelfall vom Praxisausschuss geprüft werden.


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