Libertà di Riunione – Versammlungsfreiheit in Italien
Univ. degli Studi, Dipartimento di Scienze Giuridiche, Trento/Italien 2008
ISBN: 978-88-8443-242-1
Wie im Grundgesetz Deutschlands so ist auch in Italien die Versammlungsfreiheit (libertà di riunione) mit der Nachkriegsverfassung von 1948 ein verfassungsrechtlich unumstrittenes Gut geworden. Dennoch zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass die verfassungsrechtlich vergleichbare Ausgangslage in beiden Ländern mit Blick auf das einfache Gesetz wie auch die Rechtspraxis zu sehr unterschiedlichen Resultaten führt. Während in Deutschland insbesondere seit der Brokdorf-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1985 in der Rechtsprechung der hohe Rang der Versammlungsfreiheit für eine demokratische Gesellschaft deutlich herausgearbeitet wurde und hierzu alljährlich eine Vielzahl von Entscheidungen, zumeist gegen behördliche Beschränkungen, ergeht, hat sich die italienische Justiz mit der Versammlungsfreiheit nur in einigen frühen Entscheidungen befasst. So hob zwar das Verfassungsgericht (Corte Costituzionale) einige Regelungen in dem noch aus der Mussolini-Zeit stammenden Versammlungsgesetz auf (t.u.l.p.s.), seit rund 2 Jahrzehnten aber sind gerichtliche Entscheidungen dort wie auch bei den Instanzgerichten kaum noch feststellbar, was offenbar mit den Mängeln im Rechtsschutzsystem, sicher aber auch einer unterschiedlichen Rechtskultur insgesamt begründet liegt. Die Untersuchung ist die erste umfassende Monographie zum Thema, die seit 40 Jahren in Italien erschienen ist.
Prof. Dr. Clemens Arzt ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht am Fachbereich 5 – Polizei und Sicherheitsmanagement der HWR Berlin.



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