Organe und Gremien

Die Organe und Gremien der HWR Berlin prägen die Inhalte und Ziele der Hochschule. In den Gremien sind Hochschullehrende, akademische Mitarbeiter/innen, Studierende sowie Mitarbeiter/innen in Technik und Verwaltung vertreten.

Präsidium

Das Präsidium der HWR Berlin verantwortet in erster Linie die strategische Hochschul- und Organisationsentwicklung, die Strukturplanung sowie die Sicherstellung des geordneten Hochschulbetriebes.

Zentraler Wahlvorstand

Die Ergebnisse der Hochschulwahlen bilden die Basis für eine Mitgliedschaft in einem Gremium der akademischen Selbstverwaltung. Die Wahlen werden vom Zentralen Wahlvorstand durchgeführt, wobei die Wahlberechtigten in der Regel in jährlichem Rhythmus über die Zusammensetzung der Gremien bestimmen. Der Umfang der Wahl, also welche Gruppen zur Wahl aufgerufen sind, ergibt sich aus der unterschiedlichen Dauer der Zugehörigkeit: Gewählte Studierende sind Mitglied für ein Jahr, die anderen Gruppen haben eine zweijährige Amtsperiode.

Akademische Selbstverwaltung

Kuratorium

Das Kuratorium wirkt wie ein Aufsichtsrat der Hochschule. Seine externen Mitglieder stammen aus der Wirtschafts-, Verwaltungs- und Arbeitswelt sowie aus Wissenschaft, Forschung und Kultur. Die Mitglieder der Hochschule stammen aus allen Statusgruppen.

Akademischer Senat

Der Akademische Senat (AS) als zentrales Kollegialorgan entscheidet über Grundsatzfragen, die die Hochschule als Ganzes betreffen. So beschließt er z. B. die Hochschulentwicklungspläne, setzt die Zulassungszahlen fest und nimmt Stellung zu Berufungsvorschlägen der Fachbereiche sowie zu Studien- und Prüfungsordnungen, auch der Berlin Professional School. Er wählt außerdem die Mitglieder der Hochschulleitung. Den Vorsitz hat qua Amt der Präsident / die Präsidentin.

Kommissionen

Zu seiner Unterstützung und Beratung bildet der Akademische Senat ständige Kommissionen, wie z.B. Entwicklungsplanung (EPK), Forschung und wissenschaftlicher Nachwuchs (FNK) sowie Lehre und Studium (LSK), in der die Studierenden die Hälfte der Sitze und Stimmen haben.

Zentrale Instituts- und Fachbereichsräte

Die Fachbereichs- und Institutsräte wählen den Dekan / die Dekanin bzw. den Direktor / die Direktorin. Sie sind zuständig für die geordnete Durchführung der Lehre und der Prüfungen, außerdem koordinieren sie Lehre und Forschung am Fachbereich oder Zentralinstitut. Sie beschließen für die ihnen zugeordneten Studiengänge z.B. Studienpläne und Modulhandbücher sowie Berufungsvorschläge. Des Weiteren bilden sie Prüfungsausschüsse und dezentrale Kommissionen, z.B. für Forschung.

Detaillierte Informationen über die Fachbereichsräte finden Sie auf den Seiten des jeweiligen Fachbereichs, unter "Organisation und Verwaltung" > "Gremien"

Duale Kommission

Die Duale Kommission beschließt in allen grundsätzlichen Fragen des Fachbereichs Duales Studium. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit als dual besetztes Gremium ist die Sicherung des Dualen Charakters des Studiums. 

Frauen- und Gleichstellungrat

Der Frauen- und Gleichstellungrat ist ein gewähltes Gremium, das die gleichstellungspolitische Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten unterstützt und sie berät. Er stellt auch das Wahlgremium für die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte dar.

Organe der Studierenden

Studierendenparlament

Das Studierendenparlament (StuPa) entscheidet über wichtige Belange der Studierendenschaft. Es wählt die AStA-Referentinnen und -Referenten, bestimmt, wofür der Studentenschaftsbeitrag ausgegeben wird und legt fest, wie hoch dieser Beitrag ist. Das StuPa gliedert sich in ein Präsidium (bestehend aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und einem Schriftführer), das die Sitzungen leitet, und einfachen Mitgliedern. Dabei haben alle Mitglieder je eine Stimme.

Die Sitzungen des StuPa finden in der Regel alle zwei Monate statt und sind hochschulöffentlich. Die Einladungen finden sich online im Moodle-Kurs "Hochschulpolitik der Studierendenschaft".

Wenn Sie sich an der Gestaltung des studentischen Lebens an der HWR Berlin beteiligen möchten, kontaktieren Sie die Mitglieder des StuPa unter stupa(at)hwr-berlin.de.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der HWR Berlin stellt neben dem Studierendenparlament (StuPa) das zweite aktive Organ der Studierendenschaft dar. Der AStA ist das geschäftsführende (exekutive) und somit das mit der Außenvertretung betraute Organ der Studierendenschaft.