Beauftragte gemäß gesetzlicher Bestimmungen
An der HWR Berlin nehmen verschiedene Beauftragte die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bzw. der Studierenden oder übergeordnete Interessen wie Datenschutz und Umweltschutz wahr. Ihre Beauftragung erfolgt gemäß gesetzlichen Grundlagen.
Zentrale Frauenbeauftragte laut § 59 BerlHG
Datenschutzbeauftragter laut § 19a Berliner Datenschutzgesetz
Datenschutz bezeichnet den Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch. Zu den Aufgaben und Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten gehören unter anderem die Überwachung von Datenverarbeitungsprogrammen. Er macht das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut.
Beauftragter für behinderte Studentinnen und Studenten laut § 4, Abs. 7 BerlHG
Der Beauftragte für behinderte Studierende übernimmt die Begleitung und Beratung von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit.
Beauftragter für Hochschulsport laut § 4, Abs. 6 BerlHG
Das Sportangebot der HWR Berlin wird vom Beauftragten für den Hochschulsport betreut.
Umweltmanagementbeauftragter
Der Umweltmanagementbeauftragte entwickelt das Umweltmanagementsystem der Hochschule mit und berät zum Beispiel auch bei umweltrelevanten Beschaffungen.
Beauftragte für behinderte Mitarbeiter/innen laut § 94ff SGB IX
Der Beauftragte für behinderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernimmt die Begleitung und Beratung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder chronischer Krankheit.


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