Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im Sozialgesetzbuch IX § 95 beschrieben. Die Schwerbehindertenvertretung hat:
- die Einstellung von behinderten Menschen zu fördern,
- den behinderten Menschen beratend und helfend zur Seite zu stehen,
- die Einhaltung der Gesetze zu überwachen,
- präventive Maßnahmen zu beantragen,
- Probleme behinderter Menschen mit dem Arbeitgeber zu klären,
- Kündigungen behinderter Mitarbeiter vorzubeugen und
- die behinderten Menschen bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes zu unterstützen.