Beauftragter für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischer Krankheit an der HWR Berlin
An der HWR Berlin ist die behinderungsbezogene Beratung in der Studienverwaltung des FB 1 beim Leiter der Studienbüros im Rahmen von Sozialberatung (auch BaFöG, Hochschulsport u. ä.) angesiedelt.
Die Aufgaben sind die Begleitung und Beratung der Studierenden mit Behinderung. Die Kompetenzen beziehen sich auf Lösungsvorschläge im Einzelfall, besonders im Lehr- und Prüfungsbereich. Bei auftretenden Problemen oder Fragestellungen wird auf den Beauftragten verwiesen.
Die "Soziale Integration" von Studierenden mit Behinderung gelingt an der HWR Berlin bis jetzt über die Lehrsituation (kleine Gruppen, seminaristischer Unterricht), interne Arbeitsgruppen, Studienhelfer/in, studentisches Café usw..
Die Zentralen Anlaufstellen der HWR Berlin für Studierende sind teilweise barrierefrei zugänglich.
Die Vorgänge der Hochschulverwaltung (Studienverwaltung) FB 1, wie Immatrikulation, Rückmeldung, Prüfungsanmeldung und -belegung, Gebührenerhebung, sind so gestaltet, dass Studierende mit Behinderung sie selbstständig und grundsätzlich ohne fremde Hilfe erledigen können. Die Hochschulregelungen, die sich auf die Gestaltung des Studienalltags beziehen und deswegen für alle Studierende gleichermaßen wichtig sind (z. B. Studien- und Prüfungsordnungen), sind barrierefrei oder über Internet zugänglich.
Fachbereich 2
Im Fachbereich 2 werden bereits im Auswahlverfahren aber auch in den Praxisphasen die Belange der Studierenden durch die Beauftragten der jeweiligen Unternehmen unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen. In den Theoriephasen widmet sich der Fachleiter verstärkt und sehr individuell den Belangen der behinderten Studierenden in seiner Fachrichtung. Durch den engen Kontakt zwischen dem Ausbildungsleiter des betroffenen Unternehmens und dem Fachleiter ist die individuell abgestimmte Betreuung von behinderten Studierenden und Studierenden mit chronischen Krankheiten gegeben.


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