Instrumente

Basierend auf den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die auf der Startseite der Frauenbeauftragten der HWR Berlin bereits unter „Grundlagen“ genannt werden, setzt die Hochschule im Geschäftsbereich der ehemaligen FHW Berlin folgende Instrumente ein.


Frauenförderrichtlinie der HWR Berlin (bzw. der FHW Berlin)

Die FHW Berlin hat sich 1992/1993 mit Unterstützung der Frauenbeauftragten eine Frauenförderrichtlinie gegeben, in der frauenpolitische Ziele und Maßnahmen festgehalten sind. Damit hat sich die FHW Berlin zum Ziel gesetzt, auf die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Hochschule hinzuwirken. Strukturelle Benachteiligungen von Frauen sollen beseitigt und gleiche Entwicklungsmöglichkeiten sichergestellt werden. Angestrebt wird insbesondere eine höhere Repräsentanz von Frauen in der Lehre und die Veränderung der Lerninhalte durch die Integration geschlechtsspezifischer Fragestellungen. Diese Frauenförderrichtlinie ergänzt und konkretisiert die gesetzliche Verpflichtung zur Gleichstellung der Geschlechter.

 

Die Frauenförderrichtlinie (FFR) enthält u. a. Bestimmungen zu folgenden Aspekten:

Stellenausschreibung und Auswahlverfahren; Einstellungen und Aufstiegsmöglichkeiten; Arbeitszeit; Qualifizierungsmaßnahmen; Schwangerschaft und Kinderbetreuung; Frauenrat und Frauenbeauftragte; Beanstandungs- und Beschwerderechte; sexuelle Belästigung; Geschlechterparität und Sprachform.

 

In § 7 (2) FFR heißt es zum Beispiel:

Frauenspezifische Themen werden als integraler Bestandteil in die Studienordnung aufgenommen; sie sind als Inhalte in Pflicht- und Wahlpflichtfächern zu verankern.

Auch soll die Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie durch geeignete Maßnahmen erleichtert werden (vgl. § 8 FFR), was sich in der Terminierung von Lehrveranstaltungen, der Einrichtung einer Kindertagesstätte und der Änderung der Studien- und Prüfungsordnung niederschlägt oder bereits niedergeschlagen hat.

 

Die vollständige Frauenförderrichtlinie ist im Frauenbüro erhältlich und ist im Mitteilungsblatt 08/1993 (FFRL) veröffentlicht worden.

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Zielvereinbarungen zur Gleichstellung für den Zeitraum 2008–2009

Zwischen der Hochschulleitung, den beiden Dekanen bzw. Dekaninnen der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Berufsakademie sowie dem Institutsdirektor des Institute of Management (IMB) Berlin sind Zielvereinbarungen für den Zeitraum 2008/09 abgeschlossen worden. Folgende Ziele für den Bereich der Gleichstellung und Chancengleichheit wurden entwickelt:

Zielvereinbarungen zur Chancengleichheit

 

Fachbereich Wirtschaftwissenschaften (FB 1)

Fachbereich Berufsakademie (FB 2)

Institute of Management Berlin (Zentralinstitut)

Für die Fachbereiche 3 – 5 wurden für das Jahr 2008 ebenfalls Zielvereinbarungen abgeschlossen, die Ziele für den Bereich der Gleichstellung und Chancengleichheit erbringen sollen. Diese Zielvereinbarungen gelten auch für das Jahr 2009.

Folgende Zielvereinbarung wurde von allen drei Fachbereichen abgeschlossen:

Fachbereich Allgemeine Verwaltung (FB 3)

Fachbereich Rechtspflege (FB 4)

Fachbereich Polizei und Sicherheitsmanagement (FB 5)

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