Umweltpolitische Leitsätze der HWR Berlin

  1. Die HWR Berlin hat gem. § 4 Abs. 2 BerlHG die Verpflichtung, mit ihrer Forschung und Lehre zum Erhalt und zur Verbesserung menschlicher Lebens- und Umweltbedingungen beizutragen. Diese Verpflichtung umfasst nach Artikel 20a GG den Schutz aller natürlichen Lebensgrundlagen in Verantwortung auch für die künftigen Generationen. Die HWR Berlin nimmt diese Verpflichtung sehr ernst und wird sich laufend darum bemühen, dass alle ihre Mitglieder Fragen des Umweltschutzes bei allen ihren Tätigkeiten, Planungen und Entscheidungen entsprechend berücksichtigen.

  2. Die Freiheit der Forschung und Lehre schließt die Verantwortung für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Interesse der jetzigen wie der zukünftigen Generation mit ein. Die HWR Berlin wird bei der Entwicklung, Weiterentwicklung und Gestaltung der Forschung und Lehre darum bemüht sein, dass dies allen Beteiligten bewusst wird und bleibt und sie dieser Verantwortung gerecht werden können und wollen.

  3. Die HWR Berlin wird über ihre gesetzliche Verpflichtung hinaus zu einer Verbesserung des Umweltschutzes beitragen und dafür unter Einbeziehung aller Hochschulangehörigen und Hochschulgruppen Umweltziele festlegen, ihre Umsetzung durch ein wirksames Umweltmanagementsystem gewährleisten sowie regelmäßig die Öffentlichkeit dazu informieren.

  4. Das eigenverantwortliche umweltbewusste Handeln wird bei allen in Forschung, Lehre und Verwaltung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie bei den Studierenden gefördert. Hierzu werden eigene Aktivitäten in der Hochschule entfaltet. Darüber hinaus wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in geeigneter Form Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden externen Weiterbildungsmaßnahmen gegeben.

  5. Die HWR Berlin gibt im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit umweltbezogenen Themen einen hohen Stellenwert. Sie wirkt im Rahmen ihrer Fachkompetenz darauf vor allem hin, dass die Wichtigkeit eigenverantwortlichen umweltbewussten Handelns in den Wirtschaftsunternehmen und bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern erkannt und deren entsprechende Fähigkeiten und Motivationen gefördert werden.