Personalvertretung
Grundlage der Arbeit des Personalrats ist das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des Landes Berlin. Dort sind auch seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte geregelt. Zu den Aufgaben des Personalrats gehören die Beteiligung bei Stellenbesetzungen und der Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Hochschulleitung.


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