Akkreditierung
Seit Einführung der Bachelor- und Master-Studiengänge sind diese gemäß dem gesetzlichen Auftrag des Hochschulrahmengesetzes regelmäßig einem Qualitätstestierungsverfahren (Erstakkreditierung und Reakkreditierungen) zu unterziehen. Durch die Akkreditierung wird die auch früher schon notwendige staatliche Anerkennung von Studiengängen durch eine qualitative Begutachtung ergänzt. Aufgabe der Akkreditierung ist die Sicherstellung fachlich-inhaltlicher Standards, wobei u. a. das Studiengangskonzept, die Studierbarkeit des Lehrangebots, die Qualität der Lehre sowie die Berufsrelevanz überprüft werden. Voraussetzungen für die Akkreditierung neuer Studiengänge sind unter anderem deren Modul-Struktur sowie die Verwendung eines Leistungspunktsystems, das sich an der Workload (Arbeitsaufwand) der Studierenden orientiert. Das Akkreditierungsverfahren wird von externen Akkreditierungsagenturen durchgeführt.
Die HWR Berlin hat sich frühzeitig dieser Aufgabe gestellt, so dass fast das gesamte Studienangebot erfolgreich einer Erstakkreditierung bzw. in einigen Studiengängen auch bereits der Reakkreditierung unterzogen wurde


2006