Evaluation an der HWR Berlin
Die Evaluation wird unterschieden in die Evaluierung der Studiengänge sowie Lehrveranstaltungsbeurteilungen durch Studierende und Lehrende. Abgerundet wird der Blick auf das Studium schließlich durch die regelmäßige Befragung der Absolventinnen und Absolventen zu deren beruflichem Verbleib sowie ihrer rückblickenden Einschätzung des Studiums.
Alle genannten Instrumente sind an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin mittlerweile gut eingeführte Prozesse. Die im Berliner Hochschulgesetz geforderte Satzung zur Evaluation der Lehre für die gesamte Hochschule wurde verabschiedet und veröffentlicht.
Ergänzend zu den o.g. Evaluationen gibt es diverse Befragungen, die nur in Teilen der Hochschule in festgelegten Zyklen oder auch punktuell zur Klärung einer bestimmten Fragestellung durchgeführt werden. Beispielhaft können die in einigen Studiengängen durchgeführten Erstsemesterbefragungen genannt werden, die Motivation und Voraussetzungen sowie die Erwartungen an ein Studium an der HWR erheben. Die Evaluation von Praktika wiederum dient der Analyse und Bereitstellung von grundlegenden Informationen zur Geeignetheit der Praktika sowie der Effizienz der Praktikumsbetreuung und der praktikumsbezogenen Lehrveranstaltungen. Ein weiterer Ansatz sind die Unternehmensbefragungen, bei denen speziell in den dualen Studiengängen qualitätsrelevante Daten erhoben werden, die unter anderem Hinweise und Ansatzpunkte zur Entwicklung neuer Studiengänge geben können.
Um die Evaluation zu einem Mittel der Qualitätssicherung von Studium und Lehre zu machen, setzt die HWR Berlin konsequent darauf, die Ergebnisse der verschiedenen Befragungen mit den Beteiligten gemeinsam zeitnah auszuwerten und zu diskutieren. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Lehrenden, Beratungangebote sowie hochschuldidaktische Weiterbildung sind zentrale Elemente der Qualitätssicherung.


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