Das IMO ist gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 4 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG) ein Zentralinstitut der Hochschule.
Die Organe des IMO sind der Institutsrat und sein Direktor bzw. seine Direktorin.
- Direktor
Prof. Dr. Oesten Baller, HWR Berlin
- Institutsrat
Dem Institutsrat gehören an: Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des International Office und des IMO, sowie Studierende der Hochschule.
- Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des IMO wird zurzeit von Mitarbeiterinnen des International Office der HWR Berlin am Campus Lichtenberg betreut.
- Beirat
Der Beirat des IMO hat die Aufgabe, das Institut in allen Angelegenheiten zu beraten. Der Beirat unterstützt das IMO bei der Pflege von Beziehungen zu Drittmittelgebern aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Verwaltung und Polizei und spricht – im Hinblick auf die nationalen und internationalen Kontakte und Projekte - Empfehlungen aus.