Arbeiten in Berlin
Wenn Sie als Austauschstudent/in neben Ihrem Studium in Berlin arbeiten möchten, sind bestimmte Reglements einzuhalten.
Studierende aus der EU (vor Mai 2004) oder den EWR-Staaten brauchen für die Arbeitsaufnahme in Deutschland keine Arbeitserlaubnis. Studierenden dürfen allerdings generell nicht mehr als zwanzig Stunden in der Woche arbeiten.
Für Studierende aus den jungen EU-Staaten (seit Mai 2004) und allen anderen Staaten gilt ein eingeschränkter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Es dürfen nicht mehr als 90 volle Tage ( 8 Stunden pro Tag), bzw. 180 halbe Tage (4 Stunden) gearbeitet werden. Bezahlte Praktika werden auf diese Zeiten angerechnet.
Sollten Sie mehr als 90 volle (180 halbe) Tage arbeiten wollen, brauchen Sie die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.
Für alle studentische Tätigkeiten benötigen Sie ein Lohnsteuerkarte, die Sie von Ihrem zuständigen Bürgeramt erhalten.
Für Studierende in Berlin gibt es die folgende studentische Arbeitsvermittlung:
Arbeitsvermittlung Heinzelmännchen
Hardenbergstraße 35
D-10623 Berlin
Tel.: 3112-120/ -118


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