Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Nach einem ereignisreichen Aufenthalt sind auch nach der Rückkehr noch einige Dinge zu erledigen. Dazu gehören der Erfahrungsbericht und die Anerkennung der Leistungen, die Sie während Ihres Auslandssemesters erbracht haben.


Berichtswesen

Um unseren zukünftigen HWR Studierenden eine optimale Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt zu gewährleisten, möchten wir Sie um Ihre Meinung bitten. Schreiben Sie bitte für das International Office der HWR Berlin einen Erfahrungsbericht, wie es Ihnen an der Partnerhochschule und in dem Land ergangen ist und schicken Sie diesen an: report@hwr-berlin.de Diese Erfahrungsberichte (ca. 10.000 Zeichen) werden dann Ihren Nachfolgern zur Verfügung gestellt. ERASMUS-Studierende und Studierende mit Stipendien müssen meist noch ein Evaluationsformular zusätzlich ausfüllen.

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Fachbereich Wirtschaftswissenschaften

Nach der Rückkehr aus dem Ausland werden Ihre Noten i. d. R. von der ECTS-Fachbereichskoordinatorin Prof. Dr. Ewa Ostaszewska anerkannt. Studierende, die keinen Termin benötigen, sondern nur ihren Antrag auf Anerkennung abgeben möchten, legen diesen zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen (Original-Zeugnis der Partnerhochschule, Learning Agreement, ausgefüllter Antrag auf Anerkennung) direkt in das Postfach von Prof. Dr. Ewa Ostaszewska bzw. schicken diese per Post. (Tel.: +49 (0)30 30877-1401, E-Mail: ewa.ostaszewska@hwr-berlin.de, Zi. B 4.30). Die Sprechstunde findet montags 12.30–13.30 Uhr statt; in den Semesterferien nach Vereinbarung.

 

Wenn Sie vor dem Aufenthalt in der ECTS-Sprechstunde von Prof. Dr. Ewa Ostaszewska waren, erleichtert sich die Anerkennung dadurch wesentlich. Für alle Notenanerkennungen ist ein vor dem Auslandsaufenthalt abgeschlossenes Learning Agreement Pflicht.

 

Folgende Schritte sollten Sie zur Vorbereitung der Notenanerkennung unternehmen:

  • Originalzeugnis der Partnerhochschule einreichen / mitbringen. Dieses wird entweder zu Ihnen nach Hause oder ins International Office geschickt.
  • Es ist notwendig, dass das vor dem Auslandsaufenthalt ausgefüllte Learning Agreement mitgebracht wird.
  • Leistungen, die im Ausland erbracht wurden, können, müssen aber nicht anerkannt werden. Nicht bestandene Kurse gelten nicht als Fehlversuch.

Notenumrechnung

Gemäß der Empfehlung der ECTS-Hochschulkoordination gilt, dass die

lokale Note im Zuge der Anerkennung von Leistungen, die im Ausland

erbracht wurden, grundsätzlich unter Anwendung der "Modifizierten

Bayerischen Formel" ermittelt wird, es sei denn es liegen speziell

ausgearbeitete Umrechnungstabellen vor.

 

Modifizierte bayerische Formel

Das Ergebnis wird zur nächstliegenden deutschen Note gerundet, also

z.B.: 1,6 => 1,7 2,4 => 2,3 2,6 => 2,7

 

Falls das Ergebnis genau zwischen 2 deutschen Noten liegt, wird zur

besseren Note gerundet, z.B.: 2,5 => 2,3 1,15 => 1,0 3,85 => 3,7

 

Für die häufigsten Gastländer haben wir die Noten bereits nach der

modifizierten bayerischen Formel umgerechnet und in einer Tabelle

zusammengestellt. Außerdem sind dort auch die Notenumrechnungen für

abweichende Skalen ersichtlich:

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Fachbereich Duales Studium

Im Fachbereich Duales Studium übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen der/die jeweilige Fachleiter/in.

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Fachbereich Allgemeine Verwaltung

Im Fachbereich Allgemeine Verwaltung übernimmt die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

  • Herr Prof. Dr. Christian Pracher

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