Vor der Abreise

Sobald Sie eine Zusage für einen Platz erhalten haben, sollten Sie sich auf Ihren Auslandsstudienaufenthalt vorbereiten.

 

Bitte planen Sie mindestens ein halbes Jahr Vorbereitungszeit ein, um alle notwendigen Dinge zu organisieren. Häufig benötigen Sie sogar etwas mehr Zeit, vor allem, wenn es sich um einen Aufenthalt in Übersee handelt.

 

Wichtige Tipps und Hinweise zu Angelegenheiten, die Sie vor Ihrer Abreise ins Ausland regeln sollten, finden Sie hier:


Anmeldung bei der Partnerhochschule

Die Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse durch das International Office an die Gasthochschulen erfolgt spätestens im Februar/März für das Wintersemester und im September/Oktober für das Sommersemester. Sie erhalten die Informationen und Einschreibeformulare entweder direkt per Post oder per E-Mail von den Kollegen/innen der Gasthochschule zugesandt. In einigen Fällen erhalten Sie die Formulare durch das International Office der HWR Berlin. In diesen Unterlagen befinden sich in der Regel auch eine Informationsbroschüre mit Angaben zur Wohnungsvermittlung und der Kurswahl. Je nach Hochschule erfolgt auch die Rücksendung der ausgefüllten Bewerbungsunterlagen mit Anlagen (wie z.B. eine Notenliste (hier beispielhaft für Business Administration)) über das International Office oder direkt vom Studierenden. An manchen Hochschulen kann die Einschreibung online vorgenommen werden. Auch darüber werden Sie meist per E-Mail informiert. In manchen Fällen nimmt das International Office der HWR Berlin die Online-Einschreibung vor.

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Kurswahl

Vor dem Auslandsaufenthalt ist ein Learning Agreement abzuschließen (für ERASMUS-Studierende absolut verpflichtend). Für den Großteil der Studierenden des FB 1 ist die ECTS-Fachbereichskoordinatorin Prof. Dr. Ewa Ostaszewska die Ansprechpartnerin für das Learning Agreement (Sprechzeiten montags 12.30-13.30; in den Semesterferien nach Vereinbarung – Tel.: +49 (0)30 30877-1401, ewa.ostaszewska@hwr-berlin.de, Haus B, Zi. 4.21).

 

Bei bestimmten Ländern und Studiengängen sind andere Hochschullehrer mit der Anerkennung beauftragt. Hier finden Sie eine Liste der Beauftragten:

 

Fachbereich 2:

  • der/die jeweilige Fachleiter/in

Fachbereich 3:

  • ÖVW: Prof. Dr. Martin Kutscha,
  • PuMa: Prof. Dr. Martin Brüggemeier

Fachbereich 5:

  • Prof. Dr. Marcel Kuhlmey

Fachbereich 1:

  • Doppelabschlussprogramme: Prof. Dr. Axel Hellmann
  • Bachelor-Studiengang Business-Administration: Prof. Dr. Ewa Ostaszewska
  • Bachelor-Studiengang Economics: Prof. Dr. Josef Voss
  • Bachelor-Studiengang International Business Management: Prof. Dr. Sabine Haller
  • Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieur Umwelt und Nachhaltigkeit: Prof. Dr. A. Grothe
  • Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik: Prof. Dr. Wolfgang Lang
  • Bachelor-Studiengang Wirtschaftsrecht: Prof. Dr. Susanne Meyer
  • Studium in China: Prof. Dr. Gerd Kulke
  • Studium in Russland: Prof. Dr. Martin Kronauer
  • Master-Studiengang International Economics: Prof. Dr. Trevor Evans
  • Master-Studiengang International Finance: Prof. Dr. André Tomfort
  • Master-Studiengang Marketing Management: Prof. Dr. Ralf Kreutzer
  • Master-Studiengang Accounting and Controlling: Prof. Dr. Agnes Aschfalk-Evertz
  • Master-Studiengang Political Economy of European Integration: Prof. Dr. Birgit Mahnkopf
  • Master-Studiengang Unternehmensrecht im internationalen Kontext: Prof. Dr. Stefanie Lorenzen
  • Master-Studiengang International Business and Consulting: Strategic Management: Prof. Dr. Gert Bruche
  • Master-Studiengang International Business and Consulting: Human Resource Management: Prof. Dr. Ingo Fischer
  • Master-Studiengang Wirtschaftsingenieur/in – Energie und Umweltressourcen: Prof. Dr. Anja Grothe

Für ERASMUS-Studierende besteht die Pflicht, 30 Credits pro Semester in das Learning Agreement einzutragen. 

Bevor Sie die Sprechstunde besuchen, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • sich über die Studienordnung und den Musterbelegungsplan an der HWR Berlin erkundigen (Studienberatung)
  • Kurse an der Partnerhochschule aussuchen und schon in das Learning Agreement eintragen. Module, die nicht auf den Abschluss anrechenbar sind, sind ebenfalls aufzuführen
  • die Kursbeschreibungen inklusive jew. credit points ausdrucken
  • es besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung für das BAföG-Amt (zwecks Bestätigung, dass der Auslandsaufenthalt förderlich ist) ausfüllen zu lassen
  • Das Learning Agreement für ERASMUS-Studierende wird unterzeichnet von dem Studierenden, der/dem zuständigen ECTS-Koordinator/in (siehe Liste) an der HWR Berlin und -nur bei ERASMUS- von einem/r Koordinator/in der Partnerhochschule.
  • Verwenden Sie bitte ausschließlich das hier bereitgestellte Learning-Agreement-Formular

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Visum

Für das Studium außerhalb der EU besteht für deutsche Studierende meist die Visumspflicht. Zur Beantragung des Visums benötigen Sie einen gültigen Reisepass und einen „acceptance letter“ und/oder eine „Einladung“ von der Partnerhochschule, die zumeist nach der Zusendung Ihrer Bewerbungsunterlagen ins International Office geschickt wird. Falls Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, erkundigen Sie sich bitte beim Generalkonsulat Ihres Gastlandes nach der Visumspflicht. Bitte vergessen Sie nicht, frühzeitig einen Reisepass zu beantragen, da die Ausstellung bis zu acht Wochen dauern kann.

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Auslandskrankenversicherung, Impfung

Studierende, die in Deutschland versichert sind, können ihre Krankenversicherung in die Staaten der EU mitnehmen. Sie brauchen aber eine Europäische Versicherungskarte, die Sie bei Ihrer Krankenversicherung erhalten können. Bitte beachten Sie, dass in dieser Versicherung meist nur Grundleistungen enthalten sind, eventuelle Zusatzleistungen wie Rücktransport etc. sind nicht eingeschlossen. Wir empfehlen Ihnen, sich bei Ihrer Krankenkasse genau zu erkundigen und eine Zusatzversicherung abzuschließen.

 

Für das Studium außerhalb der EU benötigen Sie in jedem Fall eine Zusatzversicherung, die Sie auch nachweisen müssen. An manchen Hochschulen besteht die Pflicht, die hochschuleigene Versicherung abzuschließen.

 

Spezielle Versicherungen für Auslandsstudienaufenthalte gibt es auch beim DAAD. Die Versicherung in Deutschland muss aber trotzdem in allen Fällen bestehen bleiben, diese sollten Sie in keinem Fall kündigen.

 

Generell sollten Sie über folgende Versicherungen verfügen: Haftpflichtversicherung mit Auslandsschutz, Unfallversicherung mit Auslandsschutz, Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport (auch im Todesfall).

 

Welche Impfungen zu empfehlen sind und für Ihren Auslandsaufenthalt vorzunehmen sind, besprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt.

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Rückmeldung

Für die Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes ist eine Rückmeldung und damit die Überweisung des entsprechenden Beitrags erforderlich. Sie können sich beim AStA vom Semesterticket befreien lassen. Sie bekommen den Betrag dann zurück erstattet, wenn Sie eine Bestätigung der Gasthochschule vorlegen. Es ist möglich, während des Auslandsstudiums ein Urlaubssemester bei der HWR Berlin anzumelden. Die im Ausland erbrachten Leistungen können trotzdem anerkannt werden. Bitte beachten Sie jedoch andere Auswirkungen (Kindergeld, Steuer ect.)

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Länderinformationen

Zur landeskundlichen Vorbereitung eignen sich spezielle Länderführer oder Reiseführer mit einem ausführlichen redaktionellen Teil. Machen Sie sich mit den örtlichen Gepflogenheiten und der politischen und gesellschaftlichen Situation in Fernsehen und Presse vertraut. So sind Sie besser gerüstet, dem „Kulturschock“ zu entgehen, der bei vielen Ausreisenden ca. sechs Wochen nach der Ankunft eintritt.

 

Um Gaststudierende kennen zu lernen, können Sie sich auch für das Betreuungsprogramm (Buddy-Programm) im International Office anmelden. Wenn Sie einen Auslandsstudienplatz bekommen haben, sind Sie verpflichtet im vorangehenden Semester davor am Betreuungsprogramm teilzunehmen.

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Erfahrungsbericht

Alle Studierenden, die über das International Office der HWR Berlin einen Auslandsstudienplatz erhalten haben, müssen spätestens zwei Monate nach Ende des Auslandsstudiums einen freien Bericht im Umfang von ca. 10.000 Zeichen als PDF-Datei vorlegen, der in ILIAS eingestellt wird. Bitte einsenden an: report@hwr-berlin.de.

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