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Lichtenberger Recht-Gespräch „Recht gegen Rechts“: Veranstaltung "Haben Rechte Rechte?"

vom 24. Oktober 2009

Rechtsextremisten haben ebenso wie andere Bürger das Grundrecht der Versammlungsfreiheit, wenn sie eine Demonstration ordnungsgemäß angemeldet haben und diese nicht verboten worden ist. Dies betonte der Polizeidirektor beim Polizeipräsidenten und Honorarprofessor an der HWR Michael Knape in seinem Vortrag zum Thema "Haben Rechte Rechte?" am 22. Oktober 2009 in der HWR Berlin. Knape zog daraus die Schlussfolgerung, dass die Polizei verpflichtet sei, die Wahrnehmung dieses Grundrechts auch unter Anwendung von Zwangsmitteln gegen Gegendemonstranten durchzusetzen.

Ein Polizeifilm zeigte die Praxis der Auflösung von Blockaden, mit denen eine Demonstration von Rechtsextremen durch den Stadtteil Lichtenberg verhindert werden sollte. Knape erklärte, Blockadeteilnehmer, die sich nicht widerstandslos von der Polizei forttragen ließen, hätten sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen Verstoßes gegen § 21 des Versammlungsgesetzes ("gewalttätige Verhinderung nichtverbotener Versammlungen oder Aufzüge") strafbar gemacht.

Nicht thematisiert wurde auf der Veranstaltung die politische Dimension solcher Polizeieinsätze zum Schutz Rechtsextremer vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte.