Am Mittwoch, 16. Juni 2010, lud der Fachbereich Rechtspflege zur Diplomfeier des Prüfungsjahrganges 2006. Zur Veranstaltung begrüßte der Dekan des Fachbereichs, Prof. Böttcher, unter anderem den Staatssekretär des Ministeriums für Justiz aus Sachsen-Anhalt, Herrn Bernhard Sterz und den Staatssekretär der Landes Berlin für Justiz, Herrn Hasso Lieber.
Beide Staatssekretäre bedankten sich für die außerordentlich hohe Qualität des Studienganges Rechtspflege, der berufsfertige Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entlässt. Der Dekan des Fachbereichs, Prof. Böttcher, merkte dazu an, dass dies nach seiner Auffassung auch dem Umstand geschuldet ist, dass es sich beim Studiengang Rechtspflege um einen sogenannten internen Studiengang mit verbeamteten Studenten handelt, die äußerst studierwillig, präsent und engagiert sind. Den hochinteressanten Festvortrag zum Thema „Die sachenrechtliche Beliebigkeit“ hielt der neue Kollege des Fachbereichs Rechtspflege, Herr Prof. Wolfgang Schneider.
Für ihre besonders herausragende Studienleistungen wurde Frau Sophie Warmuth der Werner-Gieseking-Preis verliehen. Mit diesem Preis würdigt der FB Rechtspflege jährlich hervorragende Studienleistungen einer Absolventin/eines Absolventen. Er wurde im Jahre 1995 vom Ernst und Werner Gieseking Verlag zur Erinnerung an den Verleger Werner Gieseking und dessen Verdienste für die wissenschaftlich-publizistische Entwicklung des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Deutschland gestiftet. Die diesjährige Preisträgerin behandelte in ihrer Diplomarbeit das Thema „Die Patientenverfügung“.
Im Anschluss an die Zeugnisvergabe feierten alle Diplomanden und Gäste gemeinsam bei einem Stehempfang
Autor: Prof. Roland Böttcher