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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das sog. „Hartz-IV-Gesetz“, soll zur Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen und geschlechtsspezifische Benachteiligungen verringern. Allerdings ließ die Umsetzung bislang sehr zu wünschen übrig, auch weil es keine Regelungen zur konkreten Umsetzung dieses Ziels gab. Mit der jüngsten gesetzlichen Änderung (SGB II-Strukturreform) ist demnächst die Einrichtung von Beauftragten für Chancengleichheit (BCA) auch im Bereich der Grundsicherung vorgeschrieben. Welche Chancen und welche möglichen Probleme sich aus dieser neuen Situation ergeben können und wo weiterhin Handlungsbedarf besteht, wollen wir auf dem Workshop mit VertreterInnen aus Wissenschaft und Praxis diskutieren.Nach Impulsvorträgen von
folgt eine Diskussion mit:
Moderation u.a.:
Get Together: ab 19:00 Uhr