Geheime Krankenakten in öffentlichen Mülleimern, vertuschte Videoüberwachungen am Arbeitsplatz, Kontenabgleich von Mitarbeitern und Kunden hinter verschlossenen Türen. In den letzten Jahren kamen gehäuft Fälle ans Licht, in denen namhafte Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer heimlich und mit elektronischen Techniken kontrolliert und ausgespäht haben. Die öffentliche Empörung ist groß, ebenso aber die Verunsicherung der Unternehmen. Was darf der Arbeitgeber und was nicht?
Eine einheitliche gesetzliche Regelung des Arbeitnehmerdatenschutzes besteht nicht. Die Rechtslage ergibt sich aus verschiedenen Gesetzen und deren Auslegung durch die Gerichte. Diesen unübersichtlichen Zustand wollte schon die alte Bundesregierung reformieren, änderte letztlich jedoch nur einen Paragraphen im Bundesdatenschutzgesetz. Das Projekt Arbeitnehmerdatenschutz steht deshalb weiter auf der politischen Agenda.
Wie weit reicht der Persönlichkeitsschutz im Arbeitsverhältnis? Welche Daten darf ein Arbeitgeber erheben und wie muss er damit umgehen? Ist es erlaubt, Email- und Internetnutzung zu kontrollieren und Videos aufzuzeichnen? Welche Funktion haben Betriebsrat und Datenschutzbeauftragte? Wer kontrolliert den Arbeitgeber und welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Diese Fragen sollen im HWR-Rechtsgespräch am 19.1.2010 um 18:00 Uhr in Raum 444 in der Badenschen Straße 50-51 geklärt werden.
Als Referentin konnten wir Rechtsanwältin Silvia C. Bauer von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Köln gewinnen. Nach mehrjähriger Tätigkeit in der Wirtschaft berät Frau Bauer inzwischen seit vielen Jahren Unternehmen anwaltlich in allen Fragen der Datenschutzorganisation.
Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion!