Freitag, 05. November 2010 um 09.30 UhrKolloquium: Unternehmerische Verantwortung durch Rechtsregeln? Zur Steuerungswirkung des Wirtschaftsrechts

Veranstaltungsort: Haus B, Raum 404, Campus Schöneberg
Veranstalter: FB 1, Facheinheit Recht, Prof. Dr. Susanne Meyer
susanne.meyer@hwr-berlin.de
 
 

Einladung zu einem Kolloquium am 05.11.2010, 09.30 Uhr


Die Finanzmarktkrise, auch in ihrer derzeitigen Ausprägung als Euro-Krise, hat  verschiedene Ursachen. Eine allerdings wird immer wieder genannt: Verantwortungsträger haben ihre Entscheidungen nicht immer an langfristiger Stabilität und Finanzierbarkeit ausgerichtet, sondern ihr Verhalten daran ausgerichtet, kurzfristige Vorteile für sich oder das eigene Unternehmen zu erwirken. Die Entscheidungen in Finanzinstitutionen, die spekulative Geschäfte abschließen, deren Folgen sie allein nicht tragen können, werden daher als einer der Auslöser der Finanzkrise gesehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn die nachteiligen Folgen sich nicht allein auf das betreffende Unternehmen auswirken, sondern auch die Allgemeinheit treffen.

Rechtsvorschriften haben das Ziel, ein gemeinschaftsschädliches Verhalten zu verhindern. Dazu gehört generell auch die fehlende Nachhaltigkeit bei unternehmerischen Entscheidungen, sofern diese nicht nur dem eigenen Unternehmen, sondern auch der Allgemeinheit schadet. Vor diesem Hintergrund will sich ein Symposium der HWR Berlin im Rahmen der HWR-Rechtsgespräche mit Regelungen, die mehr Nachhaltigkeit in der Unternehmensführung erreichen sollen, befassen. Sie sollen auf ihre Wirksamkeit hin untersucht, aber auch in ihrem Wirkmechanismus zunächst einmal dargestellt werden.

Die Rechtsbereiche, mit denen verhaltenssteuernde Wirkungen erzielt werden sollen, sind vielfältig. Die Rechtsprechung und Rechtspolitik diskutieren vor allem strafrechtliche Vorschriften, Möglichkeiten, die Handelnden in die persönliche Haftung zu nehmen und Regelungen über Vergütungssysteme, die ein risikofreudiges Verhalten im Übermaß begünstigen.

Hierfür haben wir folgende Referentinnen und Referenten für Kurzvorträge gewinnen können:

  • Zivilrechtliche Haftungsrisiken für Organmitglieder
    Prof. Dr. Andreas Nelle, Notar, Raue Rechtsanwälte, Berlin
    Welche Haftungsrisiken bestehen für Akteure in Unternehmen, wenn sie hoch riskante Entscheidungen treffen? Wie groß ist das Risiko, dass eine Haftung realisiert wird?

  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit und Steuerungswirkung des Rechts
    Uwe Freyschmidt, FA für Strafrecht, Freyschmidt/Frings/Pananis/Venn/Bärlein, Berlin
    Welche Straftatbestände werden bei hochriskanten Entscheidungen im Unternehmen betroffen? Besteht die Möglichkeit der Entlastung vom Unrechtsvorwurf?

  • Vergütungssysteme als Anreiz zu nachhaltigem Verhalten
    Prof. Dr. Stefanie Lorenzen, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
    Welche Grenzen setzen Vorschriften zur Vergütung von Vorständen und anderen Mitgliedern des Managements einer Vergütung, die Anreiz zu risikofreudigen Entscheidungen gibt?

  • Compliance-Systeme als Mittel der Verhaltenssteuerung?
    Christian Schefold, Rechtsanwalt, Mayer Brown LLP. (angefragt)
    Können organisatorische Vorkehrungen, insbesondere die Errichtung von Compliance-Systemen, das Verhalten von Managern nachhaltig beeinflussen?

Wir laden Sie ein, am 05.11.2010, 10.00–13.00 Uhr, im Rahmen der elften Jahrestagung der Wirtschaftsrechtlichen Hochschulvereinigung an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, Badensche Str. 50–51, R. B 404 mit zu diskutieren und freuen uns auf Ihr Kommen.