Fragen durch dritte Personen (Eltern, Mitbewohner, andere Familienmitglieder)

Kann ich im Namen meines Kindes bei Ihnen Auskünfte erhalten?

Leider ist es uns aus Gründen des Datenschutzes nicht möglich, Fragen von dritten Personen zum Bewerbungs- bzw. Studentenstatus zu beantworten.

Wenn Sie jedoch im Namen Ihres Kindes, Mitbewohners usw. Auskünfte wünschen, lassen Sie sich bitte von der betroffenen Person eine Vollmacht ausstellen.  Mit dieser kommen Sie in unsere Sprechstunde, in diesem Fall sind wir gern bereit, Auskünfte zu erteilen.