Die Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin entspricht dem Auftrag des Berliner Hochschulgesetzes, die Möglichkeit zur Weiterbildung zu geben, indem sie Lehrveranstaltungen auch Gast- und Nebenhörer/innen zugänglich macht und darüber hinaus spezielle Weiterbildungsstudiengänge anbietet.
Berufstätigen Gasthörern bietet sich besonders ein am Fachbereich „Wirtschaftswissenschaften“, regulär angebotenes wirtschaftswissenschaftliches Abendstudium zur Teilnahme an.
Nach Maßgabe freier Plätze können Gasthörer/innen und Nebenhörer/innen zu Lehrveranstaltungen des "Studium Generale" und zu Lehrveranstaltungen der "Bachelor-Studiengänge" zugelassen werden. Dabei können maximal zwei Lehrveranstaltungen der Bachelor-Studiengänge und beliebig viele im Studium Generale belegt werden.
Entsprechend den oben dargelegten Leitlinien werden an die Teilnahme als Gasthörer/in bzw. Nebenhörer/innen keine generellen Bedingungen hinsichtlich Vorbildung oder beruflicher Stellung geknüpft. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmer den Lehrveranstaltungen inhaltlich folgen können. Dabei kann die Zahl der Gast- und Nebenhörer/innen eingeschränkt werden, wenn die ordnungsgemäße Durchführung der Lehrveranstaltung durch die Zulassung weiterer Hörer/innen gefährdet wird. Dies gilt insbesondere für PC-gestützte Lehrveranstaltungen. Hier ist vor der Anmeldung das Einverständnis der/des jeweiligen Professors/Lehrbeauftragten einzuholen. Gast- und Nebenhörer/innen können Leistungsscheine unter den Bedingungen erwerben, nach denen dies in der jeweiligen Lehrveranstaltung möglich ist.
Das Weiterbildungsangebot der HWR Berlin wendet sich insbesondere an diejenigen, die sich für die Themenbereiche interessieren, die Gegenstand des Hauptstudiums am Fachbereich 1 „Wirtschaftswissenschaften“ sind. Dazu gehören: Finanzierung & Investition, Marketing, Personal- und Organisation, Rechnungswesen & Controlling, I&K-Management und Betriebliche Steuern.
In den dualen Studiengängen am Fachbereich Berufsakademie ist eine Gasthörerschaft nicht vorgesehen. Duale Studiengänge sind nach dem Kurssystem organisiert, bei dem die Anwesenheit für alle Teilnehmer des Studiengangs obligatorisch ist. Die Studienplätze sind über die Kapazität hinaus ausgelastet. In Ausnahmefällen ist es jedoch möglich, eine Lehrveranstaltung als Gast zu besuchen. Das konkrete Vorhaben und die Termine sind vorher mit dem Fachrichtungsbüro (Sekretariat) des jeweiligen Studiengangs abzusprechen.
Für die Anmeldung zur Nebenhörerschaft fallen keine Gebühren an, da die betreffenden Personen bereits an einer anderen Hochschule regulär für einen Studiengang eingeschrieben sind. Lediglich für die Anmeldung zur Gasthörerschaft berechnet die HWR Berlin Gebühren. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Anzahl der belegten Lehrveranstaltungen und wird jeweils für ein Semester erhoben. Für Nebenhörer/innen fallen keine Gebühren an. Sie müssen lediglich mit der Anmeldung einen für das jeweilige Semester gültigen Studentenausweis vorlegen.
Höhe der Gebühren:
Bitte entrichten Sie die Gebühren
(Ansprüche auf Rückzahlung bestehen nur dann, wenn angesetzte Lehrveranstaltungen wegen zu geringer Beteiligung nicht durchgeführt werden.)
Die Anmeldung zur Gast- oder Nebenhörerschaft erfolgt persönlich im Immatrikulationsbüro. Das hierfür erforderliche Anmeldeformular sowie alle sonstigen Informationen erhalten Sie ebenfalls hier.
Ein/e Gasthörer/in gilt als aufgenommen, wenn er/sie die Anmeldung abgegeben, den Gasthörerschein erhalten und die Gebühren entrichtet hat. Der Gasthörerschein enthält die belegten Lehrveranstaltungen und ist gleichzeitig die Zahlungsaufforderung. Der Gasthörerschein gilt als Gasthörerausweis und ist sorgfältig aufzubewahren. Er berechtigt zum Besuch der Lehrveranstaltungen und der sonstigen Einrichtungen der HWR Berlin.
Das Angebot eines Kontaktstudiums richtet sich an Absolvent/innen (Alumni) der HWR Berlin, aber auch an Alumni anderer wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge, die bereits in entsprechenden Tätigkeitsbereichen arbeiten. Sie können an der HWR Berlin einen weiteren Studienschwerpunkt wählen. Folgende Tätigkeitsfelder stehen hierbei zur Auswahl: „Marketing“, „Finanzierung und Investition”, „Personal und Organisation”, „Rechnungswesen und Controlling”, „Informations- und Kommunikationsmanagement” sowie “Betriebliche Steuern”.
Für jedes Tätigkeitsfeld wird ein dreisemestriger Veranstaltungszyklus mit acht Semesterwochenstunden pro Semester angeboten. Der erfolgreiche Abschluss des Kontaktstudiums wird durch ein Zertifikat bescheinigt. Näheres erfahren Sie in der Studienfachberatung.
persönliche Sprech- und Öffnungszeiten
(keine telefonischen Sprechzeiten)
Mo 16.00–18.30 Uhr
Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr
während der vorlesungsfreien Zeit
Di 10.30–12.30 Uhr
Do 14.00–16.00 Uhr
Schließzeiten
Die zwei letzten Januarwochen sowie die letzten zwei Juliwochen eines Jahres wegen Vorbereitungen der Zulassungsverfahren.
Eltern mit kleinen Kindern und Schwangere müssen bei uns nicht warten. Auch Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen wenden sich bitte direkt an unsere Mitarbeiter/innen.