Studierendenförderung

Mitunter kann ein Stipendienprogramm für Sie als Studierender in Frage kommen. Die HWR Berlin stellt für bestimmte Studiengänge im Weiterbildungsbereich Fördermittel zur Verfügung oder lobt zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft oder Verbänden (Teil-)Stipendien aus:

Einige Stiftungen fördern in unterschiedlichem Rahmen ein Studium oder eine Promotion. Auf den jeweiligen Internetseiten findet man nähere Informationen. Für eine Beratung können Sie sich auch an die Vertrauensdozenten und -dozentinnen an der HWR Berlin wenden.


Institutionen

Stipendien werden vergeben durch die Begabtenförderungswerke, die sich in der „Arbeitsgemeinschaft der Begabtenförderungswerke in der Bundesrepublik Deutschland“ zusammengeschlossen haben.

 

Die Werke verbindet der gemeinsame Anspruch, einen akademischen Nachwuchs zu prägen, der unsere demokratische Gesellschaft zu pflegen und mit zu sichern vermag. Dies geschieht

 

Konfessionelle Träger

Parteinahe Stiftungen

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Förderprogramme

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung richtet sich speziell an Berufserfahrene mit einer beruflichen Ausbildung (ohne Hochschulreife), die ein Studium absolvieren möchten.

Programm „Praxisphase im Ausland“

Mit dem Programm „Praxisphase im Ausland“ bietet die Inwent - Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH Studierenden an Berufsakademien (BA) die Chance, sich interkulturell für den globalen Arbeitsmarkt zu qualifizieren. Das vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanzierte Förderprogramm ermöglicht eine zehnwöchige bis sechsmonatige fachbezogene Tätigkeit in einem ausländischen Unternehmen. Das Programm richtet sich an Studierende bis 25 Jahre mit klein- und mittelständischen Ausbildungspartnern.

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Plattformen

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Weiterbildungsprämie

Um die Menschen zum Lebenslangen Lernen zu motivieren und zu mobilisieren, hat die Bundesregierung mit der Bildungsprämie ein neues Finanzierungsmodell eingeführt. Das Prinzip ist einfach: Wer in seine Bildung investiert, wird dabei über staatliche Zuschüsse und Finanzierungsmöglichkeiten unterstützt.

 

Einen Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige, wenn ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 Euro (oder 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer können einen Prämiengutschein bekommen.

 

Mit dem Prämiengutschein übernimmt die Bundesregierung 50% der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich unbürokratisch und schnell im Rahmen eines Beratungsgesprächs beantragt werden.

 

Ausführliche Informationen zum Prämiengutschein erhalten Sie hier:

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