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Beschlossen und Veröffentlicht – Satzung der HWR Berlin zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter

Die HWR Berlin ist einem Auftrag der Berliner Hochschulgesetzes (§ 5a BerlHG) nachgekommen und hat im Februar 2016 eine verbindliche Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit verabschiedet.

22.03.2016

Die HWR Berlin ist einem Auftrag der Berliner Hochschulgesetzes (§ 5a BerlHG) nachgekommen und hat im Februar 2016 eine verbindliche Satzung zur Verwirklichung der Chancengleichheit verabschiedet.

Im Jahr 2011 wurde festgelegt, dass jede Hochschule eine Satzung erlässt, in der sie zur Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter in personeller, materieller, finanzieller und inhaltlicher Hinsicht insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen trifft:

  1. Vereinbarkeit von Studium, Beruf und Familie
  2. Berufungsverfahren
  3. Förderung der Frauen- und Geschlechterforschung
  4. Aus-, Fort- und Weiterbildung des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Personals
  5. Besetzung von Gremien und Kommissionen
  6. Schutz der Hochschulmitglieder vor sexuellen Belästigungen

Neben diesen Punkten (die zum Teil in verschiedensten anderen Regelungen bereits festgehalten sind: Landesgleichstellungsgesetz; BerlHG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Berufungsrichtlinie der HWR Berlin etc.) hat die Satzung auch einen Beschluss zur geschlechtergerechten Kommunikation sowie Aufgaben für die Chancengleichheitskommission des Akademischen Senats aufgenommen.

Aus der Satzung ergeben sich verschiedene Arbeitsaufträge. Beispielsweise stellt die HWR Berlin Arbeitsmaterialien für die geschlechtergerechte Sprache bereit und in einer zu arbeitenden Richtlinie des Präsidenten wird der Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt sowie Regelungen zum Schutz vor sexueller Belästigung geregelt.

Die Frauenförderrichtlinie ist zwar weiterhin in Kraft. Die neue Satzung hat jedoch eine stärkere rechtliche Bindung für die Hochschulmitglieder.