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Absolvierende der HWR Berlin verstärken Justiz

Neue Diplomandinnen und Diplomanden hat das Land: Am 29. Juni hat der Fachbereich Rechtspflege der HWR Berlin seine Absolventinnen und Absolventen der Jahrgänge 2020 und 2021 feierlich verabschiedet.

12.07.2022 — Prof. Ulrich Keller, Dekan Fachbereich Rechtspflege

Graduierungsfeier des Fachbereichs Rechtspflege der HWR Berlin am 29. Juni 2022. Foto: Lukas Schramm
Gratulation: Frischgebackene Diplom-Rechtspflegerin bei der Graduierungsfeier des Fachbereichs Rechtspflege der HWR Berlin am 29. Juni 2022. Foto: Lukas Schramm

Der Diplom-Studiengang Rechtspflege blickt auf eine lange Geschichte an der HWR Berlin zurück. Seit mehr als 40 Jahren ist er Schmiede für die Ausbildung hoch qualifizierten Nachwuchses für die Justiz der Länder Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. 

Feierliche Verabschiedung der Jahrgänge 2020 und 2021

Im Rahmen der Diplomierungsfeier konnten in diesem Jahr die Absolventinnen und Absolventen nach Ablegen ihrer Staatsprüfungen in den Jahren 2020 und 2021 nun auch – nach coronabedingten Absagen und Verschiebungen – feierlich verabschiedet werden und als Diplom-Rechtspflegerin oder Diplom-Rechtspfleger in ihre zukünftige Tätigkeit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften entlassen werden.

An der Festveranstaltung am 29. Juni 2022 nahm auch die Prominenz der Justiz teil, darunter Staatssekretärin Dr. Christine Leiwesmeyer vom brandenburgischen Justizministerium, der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, Klaus-Christoph Clavée, die Vizepräsidentin des Kammergerichts Berlin, Dr. Svenja Schröder-Lomb, sowie weitere Vertreterinnen und Vertreter der Gerichtsbarkeit. Die Senatorin für Justiz, Prof. Dr. Lena Kreck, musste leider kurzfristig absagen. Der Präsident der HWR Berlin, Prof. Dr. Andreas Zaby würdigte in seinem Grußwort die besonderen Leistungen der Absolventinnen und Absolventen.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernehmen viel Verantwortung

Prof. Ulrich Keller, Dekan des Fachbereichs Rechtspflege, betonte, wie wichtig die Absolventinnen und Absolventen für die Bewältigung der vielfältigen Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften seien und wie hoch die Qualifikation geschätzt werde. Die Tätigkeit als Rechtspflegerin und Rechtspfleger sei nicht verwaltende Justiztätigkeit sondern Rechtspflege im Sinne des Artikels 97 des Grundgesetzes. Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger stünden in Entscheidungskraft, sachlicher Unabhängigkeit und Verantwortung den Richtern gleich. Dies erfordere eine wissenschaftlich fundierte Ausbildung, eben ein Hochschulstudium.

Natalja Opferkuch, Absolventin des Diplomstudiengangs Rechtspflege an der HWR Berlin. Foto: privat

Natalja Opferkuch, Absolventin des Diplom-Studiengangs Rechtspflege

»Eine Sensation, dass wir heute hier sitzen«: Natalija Opferkuch hielt bei der Graduierungsfeier des Fachbereichs Rechtspflege der HWR Berlin am 29. Juni 2022 eine Rede im Namen der Absolventinnen und Absolventen. Jetzt das Audio abrufen »

Der zusätzlich zum Bestehen der Rechtspflegerprüfung als Staatsprüfung an der HWR Berlin erworbene Diplomabschluss erfordert besonderes Engagement. Denn die Diplomarbeit ist eine zusätzliche, freiwillige wissenschaftliche Leistung all derer, die ihre Prüfung bereits erfolgreich bestanden haben. Ein halbes Jahr vor Studienende können sich Studierende zum Diplomierungsverfahren anmelden und haben danach ein knappes Jahr Zeit für die Bearbeitung.

Werner-Gieseking-Preis für Maria Maas und Christina Hallier

Weiteren Anlass zur Freude gaben Auszeichnungen, die während der Festveranstaltung verliehen wurden. Als Jahrgangsbeste des Studiengangs Rechtspflege wurden Maria Maas und Christina Hallier, die leider nicht anwesend sein konnte, mit dem Werner-Gieseking-Preis ausgezeichnet.

Seit 1995 wird mit dem Preis eine herausragende Diplomarbeit und eine besondere Studienleistung ausgezeichnet. Der Preis wird vom Verlag Ernst und Werner Gieseking zur Erinnerung an den Verleger Werner Gieseking und dessen Verdienste um die wissenschaftlich-publizistische Entwicklung des Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Rechtspflegerrechts in Deutschland gestiftet.

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